Dissertationen. Kanonistische Reihe

Die „Kanonistische Reihe“ publiziert Masterarbeiten und Dissertationen zu kirchenrechtlichen Themen. Die Schriftleitung liegt bei Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff (LMU München).

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Eichmeier, Fabian

Die Pfarrei im Staatskirchenrecht Deutschlands, Bayerns und in Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung der dortigen Neuregelung

Die Pfarrei im Staatskirchenrecht Deutschlands, Bayerns und in Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung der dortigen Neuregelung

In Diskussionen um das Religionsverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland geht es häufig um normative Fragen, beispielsweise wie das Verhältnis von Staat und Kirche auf den verschiedenen horizontalen und vertikalen Ebenen kirchlicher Verwirklichung rechtlich ausgestaltet sein sollte und auf welche Weise die gesellschaftliche Bedeutung von Religion, Kirche und Glaube berücksichtigt werden muss. Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Arbeit einen Beitrag leisten, staatskirchenrechtliche Eigenheiten des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in Deutschland im Lichte der aktuellen Rechtslage und unter der Berücksichtigung bundeslandspezifischer Eigenheiten darzustellen. Die Arbeit geht damit der Frage nach, wie die Pfarrei bzw. das Pfarreivermögen in Deutschland, und hier insbesondere in Bayern und Nordrhein-Westfalen, rechtlich strukturiert, geordnet und verwaltet wird, worin die Kerndeterminanten liegen und wie sich die geplanten Neuordnungen in Nordrhein-Westfalen auf die Vermögensverwaltung auswirken.

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Krexner OSB, Elias A.

Dialogmaterie Pfarrinkorporation

Entwicklung, Rechtsstellung des Inkorporationsträgers und Pfarrstrukturveränderung

Dialogmaterie Pfarrinkorporation

Das Phänomen der den Ordensgemeinschaften inkorporierten Pfarren ist in Österreich und Südtirol Rechtswirklichkeit und betrifft eine nicht unerhebliche Zahl von Pfarren, die von unterschiedlichen Orden betreut werden. Die vorliegende Studie untersucht, ob es sich beim heute bestehenden Rechtsinstitut der Pfarrinkorporation in Ordensgemeinschaften um das handelt, was (rechts-)historisch unter „Inkorporation“ verstanden wurde, und inwiefern sich die diesbezügliche Rechtslage durch den CIC/1983 verändert hat, da dieser dieses Rechtsinstitut nicht mehr erwähnt. Anschließend wird die Rechtsstellung des Inkorporationsträgers skizziert, um in einem abschließenden Teil seine Verortung in Pfarrstrukturveränderungsprozessen vorzunehmen.

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Bader, Anna-Maria

Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche

Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche

Entführungen – egal in welchen Konstellationen – sind kein Relikt vergangener Tage, sondern eine hochaktuelle Problematik, wie man entsprechenden Medienberichten entnehmen kann. Dass diese Vergehen jedoch nicht nur im staatlichen Bereich von Relevanz sind (vgl. § 239 StGB), sondern auch in der Rechtsordnung der katholischen Kirche eine Rolle spielen, ist hingegen kaum bekannt. Tatsächlich findet sich der Tatbestand der Freiheitsberaubung nicht nur im kirchlichen Strafrecht, sondern sogar im Eherecht der katholischen Kirche, genauer gesagt unter den Ehehindernissen. Die Arbeit analysiert und vergleicht die rechtlichen Grundlagen dieses Ehehindernisses im CIC/1917, im CIC/1983, im Motu proprio Crebrae allatae und im CCEO. Aufgrund dieser Ergebnisse werden Vorschläge für die zukünftige rechtliche Gestaltung gemacht.

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Stümpfl, Tobias

Die Taufe von Kindern nichtkatholischer Christen

Eine kanonistische Untersuchung zu Canon 868 § 3 CIC unter besonderer Berücksichtigung der partikularrechtlichen Regelungen der deutschen Bistümer

Die Taufe von Kindern nichtkatholischer Christen

Die Themen Flucht und Migration haben im 21. Jahrhundert stark an Bedeutung gewonnen. Dies stellt die katholische Kirche vor neue Herausforderungen. So besuchen in Deutschland vor allem die Gläubigen nichtkatholischer orientalischer Kirchen die Gottesdienste der katholischen Kirche, da sie keinen Priester ihrer eigenen Kirche haben. Mit dem Motu Proprio „De concordia inter Codices“ hat Papst Franziskus im Jahr 2016 einen neuen Canon in das Gesetzbuch der lateinischen Kirche eingefügt, der es katholischen Spendern gestattet, ein Kind nichtkatholischer Christen zu taufen, wenn diese keinen eigenen Spender haben. Auf diesen Canon soll in diesem Werk ausführlicher eingegangen werden. Berücksichtig werden auch die partikularrechtlichen Regelungen der deutschen Diözesen. Für die pastorale Praxis werden Hinweise gegeben und Lösungen angeboten.

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Werner, Philipp

Klostermanagement im Team

Praktische Fallstudie über die Einrichtung eines Wirtschaftsrates in einer Benediktinerabtei, seine rechtliche Gestaltung und praktische Arbeit

Klostermanagement im Team

Diese Arbeit ist eine konkrete Fallstudie. Ihr Gegenstand ist die Errichtung eines Beratungs- und Entscheidungsgremiums für wirtschaftliche Fragen in einem rechtlich selbständigen Kloster, das über Jahre hinweg erarbeitet, erprobt, verfeinert und erfolgreich in der Realität umgesetzt wurde. Dabei wird besonders der Frage nachgegangen, inwieweit die Einsetzung eines mehrheitlich mit nicht-konventsangehörigen Laien besetzten Kollegialgremiums mit geltenden kirchlichen Normen, namentlich mit dem Codex Iuris Canonici und den Satzungen der Bayerischen Benediktinerkongregation vereinbar ist. Im Ergebnis zeigt sich, dass und wie eine klösterliche Gemeinschaft mit einer solchen Managementform in einer der heutigen Zeit entsprechenden Weise auf die Herausforderungen des Alltags flexibel und zielorientiert reagieren kann.

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Pereira, Marcos Keel

Das portugiesische Konkordat von 2004 in seinem historischen und verfassungsrechtlichen Kontext

Das portugiesische Konkordat von 2004 in seinem historischen und verfassungsrechtlichen Kontext

Portugal ist eines der Länder der Welt mit den ältesten Beziehungen zum Hl. Stuhl. Bereits zur Zeit des ersten portugiesischen Königs kam es um 1143 zu den Vereinbarungen zwischen Papst und dem neu entstandenen Staat. Andererseits zeigt der Blick in die Gegenwart, dass das portugiesische Konkordat von 2004 einer der letzten staatskirchenrechtlichen Verträge zwischen dem Hl. Stuhl und einem demokratisch verfassten Staat ist, das noch den Namen Konkordat trägt und die klassischen Themen konkordatärer Vereinbarungen behandelt. Die vorliegende Studie analysiert das Konkordat von 2004 und stellt die geltende Rechtslage dar, insbesondere im Hinblick auf die Stellung der katholischen Kirche im Kontext der portugiesischen Rechtsordnung.

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Michl, Andrea

Die Sühnestrafen des kanonischen Rechts

Die Sühnestrafen des kanonischen Rechts

Der Gedanke an Kirchenstrafen löst oft Beunruhigung aus, weil er dem Gebot der Nächstenliebe und Barmherzigkeit zu wiedersprechen scheint. Doch ebenso wie jede verletzte Rechtsordnung und jeder zugefügte Schaden nach Wiedergutmachung verlangt, gilt dies auch für die Kirche, wenn der mystische Leib Christi durch Straftaten geschädigt wird. Sank-tionen mit den Intentionen von Wiedergutmachung, Umkehr, Herstellung der Gerechtigkeit sind keineswegs als Gegensatz zum Evangelium Christi zu verstehen, sondern als Hilfen zu seiner Verwirklichung. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Thematik der Sühnestrafen und möchte die spezifischen Charakteristika ihres Wesens, ihrer Intention und ihrer Strafwirkungen im historischen Überblick darstellen.

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Otter, Josef

Die Exkommunikation Martin Luthers aus rechtshistorischer Perspektive

Die Exkommunikation  Martin Luthers aus rechtshistorischer Perspektive

2021 jährt sich zum fünfhundertsten Mal die Exkommunikation Martin Luthers bzw. die Feststellung derselben durch die päpstliche Bannbulle „Decet Romanum Pontificem“ vom 3. Januar 1521. Um die Annäherung zwischen den Konfessionen voranzutreiben, haben ökumenische Gesprächskreise und einzelne Theologen für eine Aufhebung des Lutherbanns plädiert. Bei diesem Anliegen ist nicht belanglos, wie der Strafprozess gegen Luther aus der Perspektive des damaligen Rechts zu bewerten ist. Die vorliegende Arbeit möchte daher den Lutherprozess aus rechtshistorischer Perspektive untersuchen und dabei zu einer differenzierteren Sicht beitragen.

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Komischke, Stephan

Der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg (2003)

Der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg (2003)

Am 12. November 2003 haben der Heilige Stuhl und das junge Bundesland Brandenburg einen gemeinsamen Vertrag unterzeichnet, der gemäß seiner Präambel „die Rechtslage der Katholischen Kirche in Brandenburg dauerhaft“ regeln will. Sein Inkrafttreten kann als Schlusspunkt der rechtlichen Neuorganisation der katholischen Kirche und der Neuordnung ihres Verhältnisses zur Staatsgewalt auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach der Deutschen Wiedervereinigung angesehen werden. Die Untersuchung behandelt die staatskirchenrechtliche Ausgangslage sowie die Streitthemen der Verhandlungen. Die Darstellung der einzelnen Vertragsbestimmungen soll die Grundlagen im staatlichen und kirchlichen Recht aufzeigen. Auch die weiteren Verträge des Heiligen Stuhls mit den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung werden gewürdigt.

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Arakkal, Mons Kurian

Conferences and Synods in the Indian Church

Conferences and Synods in the Indian Church

The present study is aimed at obtaining clarity with regard to the functioning of conferences and synods in the Indian Church. Therefore, it analyses critically different activities of conferences and synods of three sui iuris churches, namely the Latin Church, the Syro-Malabar Church and the Syro-Malankara Church, to answer questions such as: Do they function in accordance with the common law of the Catholic Church? Do they function in accordance with the mind of the legislator? The study also aims to know how these three churches sui iuris function together to contribute for the good of the Church in India, by completely accepting and appreciating their autonomous power and at the same time keeping in mind that all the churches in the Catholic Church have equal rights. The focus of this study is to comprehend the extension of the competence of conferences and synods and their juridical status in the church.

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