Dissertationen. Kanonistische Reihe

Die „Kanonistische Reihe“ publiziert Masterarbeiten und Dissertationen zu kirchenrechtlichen Themen. Die Schriftleitung liegt bei Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff (LMU München).

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Brechtel, Lukas Maria

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Pfarrer und der ihm anvertrauten Gemeinschaft von Gläubigen

Eine Betrachtung aus der Perspektive einer unzufriedenstellenden Ausübung der Hirtensorge

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Pfarrer und der ihm anvertrauten Gemeinschaft von Gläubigen

Wenn sich die Pfarrei als wichtige Erscheinungsform von Kirche aus der Anvertrauung einer bestimmten Gemeinschaft an den Pfarrer als ihren „pastor proprius“ definiert (vgl. c. 515 § 1 CIC), dann ist das Verhältnis dieser beiden Wesenselemente zueinander essenziell für das korrekte Verständnis von „Pfarrei“. Daher stellt sich aus kanonistischer Sicht durchaus die Frage, wie sich dieses Rechtsverhältnis angesichts der Aufgabe des Pfarrers, die „cura pastoralis“ auszuüben, verstehen lässt. Die Untersuchung versucht – unter Einbeziehung einschlägiger Judikatur der Apostolischen Signatur – hierauf aus der „negativen Perspektive“ eines unwirksamen bzw. schädlichen Dienstes des Pfarrers und den Einwirkungsmöglichkeiten hiergegen eine Antwort zu geben. Damit will sie helfen, nicht nur dieses Rechtsverhältnis, sondern auch die damit verbundenen Rechtsstellungen näher zu verstehen, was auch Implikationen bezüglich der Mitverantwortung der Gläubigen für die Sendung der Pfarrei einschließt.

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039

Fischer, Alexander

Presbyterium und Synodalität

Die Rezeption des theologischen Leitmotivs vom „Presbyterium“ in der kirchlichen Rechtsordnung als Baustein einer synodalen Kirche?

Presbyterium und Synodalität

Durch Papst Franziskus wurde das Thema der Synodalität ins Zentrum der kirchlichen Aufmerksamkeit gerückt. In der vorliegenden Arbeit wird dieses Thema mit dem Motiv des Presbyteriums mit und unter dem Bischof in Verbindung gebracht, das durch das Zweite Vatikanische Konzil neu belebt wurde. Die leitende Frage ist dabei, welchen Beitrag die Priester im Presbyterium zu kirchlicher Synodalität leisten können bzw. wie sich dieser in der geltenden kirchlichen Rechtsordnung ausdrückt. So wird der Priesterrat untersucht als institutionalisierter Ausdruck des Presbyteriums, was unter anderem daran liegt, dass das Presbyterium in diesem auf das Zweite Vatikanische Konzil und die nachkonziliare Gesetzgebung zurückgehenden Rechtsinstitut am greifbarsten in Erscheinung tritt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der partikular- und statutenrechtlichen Ausgestaltung der Priesterräte in Deutschland und Österreich.

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Eichmeier, Fabian

Die Pfarrei im Staatskirchenrecht Deutschlands, Bayerns und in Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung der dortigen Neuregelung

Die Pfarrei im Staatskirchenrecht Deutschlands, Bayerns und in Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung der dortigen Neuregelung

In Diskussionen um das Religionsverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland geht es häufig um normative Fragen, beispielsweise wie das Verhältnis von Staat und Kirche auf den verschiedenen horizontalen und vertikalen Ebenen kirchlicher Verwirklichung rechtlich ausgestaltet sein sollte und auf welche Weise die gesellschaftliche Bedeutung von Religion, Kirche und Glaube berücksichtigt werden muss. Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Arbeit einen Beitrag leisten, staatskirchenrechtliche Eigenheiten des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in Deutschland im Lichte der aktuellen Rechtslage und unter der Berücksichtigung bundeslandspezifischer Eigenheiten darzustellen. Die Arbeit geht damit der Frage nach, wie die Pfarrei bzw. das Pfarreivermögen in Deutschland, und hier insbesondere in Bayern und Nordrhein-Westfalen, rechtlich strukturiert, geordnet und verwaltet wird, worin die Kerndeterminanten liegen und wie sich die geplanten Neuordnungen in Nordrhein-Westfalen auf die Vermögensverwaltung auswirken.

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37

Krexner OSB, Elias A.

Dialogmaterie Pfarrinkorporation

Entwicklung, Rechtsstellung des Inkorporationsträgers und Pfarrstrukturveränderung

Dialogmaterie Pfarrinkorporation

Das Phänomen der den Ordensgemeinschaften inkorporierten Pfarren ist in Österreich und Südtirol Rechtswirklichkeit und betrifft eine nicht unerhebliche Zahl von Pfarren, die von unterschiedlichen Orden betreut werden. Die vorliegende Studie untersucht, ob es sich beim heute bestehenden Rechtsinstitut der Pfarrinkorporation in Ordensgemeinschaften um das handelt, was (rechts-)historisch unter „Inkorporation“ verstanden wurde, und inwiefern sich die diesbezügliche Rechtslage durch den CIC/1983 verändert hat, da dieser dieses Rechtsinstitut nicht mehr erwähnt. Anschließend wird die Rechtsstellung des Inkorporationsträgers skizziert, um in einem abschließenden Teil seine Verortung in Pfarrstrukturveränderungsprozessen vorzunehmen.

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36

Bader, Anna-Maria

Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche

Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche

Entführungen – egal in welchen Konstellationen – sind kein Relikt vergangener Tage, sondern eine hochaktuelle Problematik, wie man entsprechenden Medienberichten entnehmen kann. Dass diese Vergehen jedoch nicht nur im staatlichen Bereich von Relevanz sind (vgl. § 239 StGB), sondern auch in der Rechtsordnung der katholischen Kirche eine Rolle spielen, ist hingegen kaum bekannt. Tatsächlich findet sich der Tatbestand der Freiheitsberaubung nicht nur im kirchlichen Strafrecht, sondern sogar im Eherecht der katholischen Kirche, genauer gesagt unter den Ehehindernissen. Die Arbeit analysiert und vergleicht die rechtlichen Grundlagen dieses Ehehindernisses im CIC/1917, im CIC/1983, im Motu proprio Crebrae allatae und im CCEO. Aufgrund dieser Ergebnisse werden Vorschläge für die zukünftige rechtliche Gestaltung gemacht.

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35

Stümpfl, Tobias

Die Taufe von Kindern nichtkatholischer Christen

Eine kanonistische Untersuchung zu Canon 868 § 3 CIC unter besonderer Berücksichtigung der partikularrechtlichen Regelungen der deutschen Bistümer

Die Taufe von Kindern nichtkatholischer Christen

Die Themen Flucht und Migration haben im 21. Jahrhundert stark an Bedeutung gewonnen. Dies stellt die katholische Kirche vor neue Herausforderungen. So besuchen in Deutschland vor allem die Gläubigen nichtkatholischer orientalischer Kirchen die Gottesdienste der katholischen Kirche, da sie keinen Priester ihrer eigenen Kirche haben. Mit dem Motu Proprio „De concordia inter Codices“ hat Papst Franziskus im Jahr 2016 einen neuen Canon in das Gesetzbuch der lateinischen Kirche eingefügt, der es katholischen Spendern gestattet, ein Kind nichtkatholischer Christen zu taufen, wenn diese keinen eigenen Spender haben. Auf diesen Canon soll in diesem Werk ausführlicher eingegangen werden. Berücksichtig werden auch die partikularrechtlichen Regelungen der deutschen Diözesen. Für die pastorale Praxis werden Hinweise gegeben und Lösungen angeboten.

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Werner, Philipp

Klostermanagement im Team

Praktische Fallstudie über die Einrichtung eines Wirtschaftsrates in einer Benediktinerabtei, seine rechtliche Gestaltung und praktische Arbeit

Klostermanagement im Team

Diese Arbeit ist eine konkrete Fallstudie. Ihr Gegenstand ist die Errichtung eines Beratungs- und Entscheidungsgremiums für wirtschaftliche Fragen in einem rechtlich selbständigen Kloster, das über Jahre hinweg erarbeitet, erprobt, verfeinert und erfolgreich in der Realität umgesetzt wurde. Dabei wird besonders der Frage nachgegangen, inwieweit die Einsetzung eines mehrheitlich mit nicht-konventsangehörigen Laien besetzten Kollegialgremiums mit geltenden kirchlichen Normen, namentlich mit dem Codex Iuris Canonici und den Satzungen der Bayerischen Benediktinerkongregation vereinbar ist. Im Ergebnis zeigt sich, dass und wie eine klösterliche Gemeinschaft mit einer solchen Managementform in einer der heutigen Zeit entsprechenden Weise auf die Herausforderungen des Alltags flexibel und zielorientiert reagieren kann.

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33

Pereira, Marcos Keel

Das portugiesische Konkordat von 2004 in seinem historischen und verfassungsrechtlichen Kontext

Das portugiesische Konkordat von 2004 in seinem historischen und verfassungsrechtlichen Kontext

Portugal ist eines der Länder der Welt mit den ältesten Beziehungen zum Hl. Stuhl. Bereits zur Zeit des ersten portugiesischen Königs kam es um 1143 zu den Vereinbarungen zwischen Papst und dem neu entstandenen Staat. Andererseits zeigt der Blick in die Gegenwart, dass das portugiesische Konkordat von 2004 einer der letzten staatskirchenrechtlichen Verträge zwischen dem Hl. Stuhl und einem demokratisch verfassten Staat ist, das noch den Namen Konkordat trägt und die klassischen Themen konkordatärer Vereinbarungen behandelt. Die vorliegende Studie analysiert das Konkordat von 2004 und stellt die geltende Rechtslage dar, insbesondere im Hinblick auf die Stellung der katholischen Kirche im Kontext der portugiesischen Rechtsordnung.

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32

Michl, Andrea

Die Sühnestrafen des kanonischen Rechts

Die Sühnestrafen des kanonischen Rechts

Der Gedanke an Kirchenstrafen löst oft Beunruhigung aus, weil er dem Gebot der Nächstenliebe und Barmherzigkeit zu wiedersprechen scheint. Doch ebenso wie jede verletzte Rechtsordnung und jeder zugefügte Schaden nach Wiedergutmachung verlangt, gilt dies auch für die Kirche, wenn der mystische Leib Christi durch Straftaten geschädigt wird. Sank-tionen mit den Intentionen von Wiedergutmachung, Umkehr, Herstellung der Gerechtigkeit sind keineswegs als Gegensatz zum Evangelium Christi zu verstehen, sondern als Hilfen zu seiner Verwirklichung. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Thematik der Sühnestrafen und möchte die spezifischen Charakteristika ihres Wesens, ihrer Intention und ihrer Strafwirkungen im historischen Überblick darstellen.

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31

Otter, Josef

Die Exkommunikation Martin Luthers aus rechtshistorischer Perspektive

Die Exkommunikation  Martin Luthers aus rechtshistorischer Perspektive

2021 jährt sich zum fünfhundertsten Mal die Exkommunikation Martin Luthers bzw. die Feststellung derselben durch die päpstliche Bannbulle „Decet Romanum Pontificem“ vom 3. Januar 1521. Um die Annäherung zwischen den Konfessionen voranzutreiben, haben ökumenische Gesprächskreise und einzelne Theologen für eine Aufhebung des Lutherbanns plädiert. Bei diesem Anliegen ist nicht belanglos, wie der Strafprozess gegen Luther aus der Perspektive des damaligen Rechts zu bewerten ist. Die vorliegende Arbeit möchte daher den Lutherprozess aus rechtshistorischer Perspektive untersuchen und dabei zu einer differenzierteren Sicht beitragen.

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