Diritto canonico

040

Brechtel, Lukas Maria

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Pfarrer und der ihm anvertrauten Gemeinschaft von Gläubigen

Eine Betrachtung aus der Perspektive einer unzufriedenstellenden Ausübung der Hirtensorge

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Pfarrer und der ihm anvertrauten Gemeinschaft von Gläubigen

Wenn sich die Pfarrei als wichtige Erscheinungsform von Kirche aus der Anvertrauung einer bestimmten Gemeinschaft an den Pfarrer als ihren „pastor proprius“ definiert (vgl. c. 515 § 1 CIC), dann ist das Verhältnis dieser beiden Wesenselemente zueinander essenziell für das korrekte Verständnis von „Pfarrei“. Daher stellt sich aus kanonistischer Sicht durchaus die Frage, wie sich dieses Rechtsverhältnis angesichts der Aufgabe des Pfarrers, die „cura pastoralis“ auszuüben, verstehen lässt. Die Untersuchung versucht – unter Einbeziehung einschlägiger Judikatur der Apostolischen Signatur – hierauf aus der „negativen Perspektive“ eines unwirksamen bzw. schädlichen Dienstes des Pfarrers und den Einwirkungsmöglichkeiten hiergegen eine Antwort zu geben. Damit will sie helfen, nicht nur dieses Rechtsverhältnis, sondern auch die damit verbundenen Rechtsstellungen näher zu verstehen, was auch Implikationen bezüglich der Mitverantwortung der Gläubigen für die Sendung der Pfarrei einschließt.

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039

Fischer, Alexander

Presbyterium und Synodalität

Die Rezeption des theologischen Leitmotivs vom „Presbyterium“ in der kirchlichen Rechtsordnung als Baustein einer synodalen Kirche?

Presbyterium und Synodalität

Durch Papst Franziskus wurde das Thema der Synodalität ins Zentrum der kirchlichen Aufmerksamkeit gerückt. In der vorliegenden Arbeit wird dieses Thema mit dem Motiv des Presbyteriums mit und unter dem Bischof in Verbindung gebracht, das durch das Zweite Vatikanische Konzil neu belebt wurde. Die leitende Frage ist dabei, welchen Beitrag die Priester im Presbyterium zu kirchlicher Synodalität leisten können bzw. wie sich dieser in der geltenden kirchlichen Rechtsordnung ausdrückt. So wird der Priesterrat untersucht als institutionalisierter Ausdruck des Presbyteriums, was unter anderem daran liegt, dass das Presbyterium in diesem auf das Zweite Vatikanische Konzil und die nachkonziliare Gesetzgebung zurückgehenden Rechtsinstitut am greifbarsten in Erscheinung tritt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der partikular- und statutenrechtlichen Ausgestaltung der Priesterräte in Deutschland und Österreich.

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043

Michl, Andrea

Die Kurienreform Pauls VI.

Schaffung einer modernen kirchlichen Zentralverwaltung

Die Kurienreform Pauls VI.

Die Konzentration auf das Konzil und seine theologische Rezeption lässt oftmals sowohl die Person Pauls VI. als auch seine eigenen Schwerpunkte im Pontifikat in den Hintergrund treten. Eine seiner Reformen bestand in einer umfangreichen Neuordnung der Römischen Kurie, die ihm selbst ein Anliegen war und die er schon kurz nach seiner Wahl zum Papst ankündigte. Ziel der Arbeit ist die Darlegung dieser Kurienreform  in ihren einzelnen Schritten aus rechtshistorischer Perspektive. Darüber hinaus möchte sie einen Beitrag dazu leisten, das kuriale Reformwerk Pauls VI. als solches bekannter zu machen und aufzuzeigen, wie es für die nachfolgenden Kurienreformen von Johannes Paul II. im Jahr 1988 und von Franziskus im Jahr 2022 Vorbild war und dies vielleicht auch für künftige Reformen sein könnte.

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086

Bader, Anna-Maria

Die Neuordnung der Missio canonica für den katholischen Religionsunterricht in Deutschland

Ein Vergleich der Musterordnung mit den Ordnungen der einzelnen (Erz-)Diözesen

Die Neuordnung der Missio canonica für den katholischen Religionsunterricht in Deutschland

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der am 23. Januar 2023 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica und der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung an Lehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht und untersucht, inwiefern die dort gesetzten Vorgaben von den in mittlerweile allen deutschen (Erz-)Diözesen in Kraft gesetzten Ordnungen beachtet und umgesetzt wurden. Ziel der Arbeit ist demnach ein Vergleich der Musterordnung mit den auf dieser Grundlage in Kraft gesetzten diözesanen Ordnungen der (Erz-)Diözesen in Deutschland sowie die kirchenrechtliche Beurteilung dieser Ordnungen und der Ergebnisse des vorgenommenen Vergleichs. Dabei sollen besonders bestehende Probleme und Schwierigkeiten, aber ebenso Lösungsmöglichkeiten dafür aufgezeigt werden.

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083

Schulte-Sutrum OSB, Lydia

Die potestas in can. 596 § 1 CIC

Die potestas in can. 596 § 1 CIC

In den Diskussionen um Machtstrukturen in der Kirche wird die Vollmacht (potestas), über die Kapitel und Ordensobere gemäß can. 596 § 1 CIC verfügen, meist übersehen. Ungeklärt ist zudem, was genau darunter zu verstehen ist und in welchem Verhältnis sie zur potestas regiminis der kirchlichen Hierarchie steht. Diese Studie nimmt ihren Ausgang in einer historischen Spurensuche. Von Francisco Suarez (1548-1617) erstreckt sie sich über den CIC/1917, die nachfolgende Gesetzgebung sowie die Codexreform im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil und analysiert die geltende Gesetzgebung des CIC/1983. Im Ergebnis zeigt sich ein mehrdimensionales Bild der potestas gemäß can. 596 § 1 CIC, und dies sowohl hinsichtlich ihrer Beziehung zum evangelischen Rat des Gehorsams als auch im Kontext der hierarchischen Verfassung der römisch-katholischen Kirche.

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63

Klueting, Edeltraud

Dotation und Baulast

Staatliche und kommunale Leistungen an die Kirchen unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung in der (Erz-)Diözese Paderborn

Dotation und Baulast

Auf die Staatsleistungen an die Kirchen richtet sich immer wieder die besondere Aufmerksamkeit der Politik. Der dadurch entstandene Diskussionsbedarf hat landesrechtliche Regelungen hervorgebracht, die konkordatskonform als pragmatische Lösungen auch zukünftig die notwendigen Finanzmittel für die Aufgaben des kirchlichen Lebens sichern können. Die verfassungsrechtlich gebotene Ablösung der Staatsleistungen scheiterte bisher nicht am Widerstand der Kirchen, sondern am Gegenstandswert, der bundesweit einen zweistelligen Milliardenbetrag erreicht. Eine gewichtige Herausforderung bleibt die Transparenz des Kirchenvermögens: Dabei ist seine Herkunft wie auch seine aktuelle Verwendung zu erläutern. Dieser Untersuchung liegt eine neue Fragestellung zugrunde: Es wird im historischen Rückblick die Herkunft der einzelnen Rechtstitel ermittelt und deren Besitz bis auf den heutigen Tag verfolgt. Dadurch kann der abstrakte Begriff der „Baulast“ in seiner existentiellen Bedeutung für das Leben der Gemeinde und für eine würdige Gestaltung des Gottesdienstes deutlich gemacht werden.

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Encina Commentz, Carlos

Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet

Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet

Unter den Gerichten des Heiligen Stuhles befasst sich die Apostolische Pönitentiarie mit Angelegenheiten, die das Forum internum sowie Ablässe betreffen, und gewährt Straferlasse und Dispensen sowie Sanationen und Nachlässe. Die unter Leitung eines Großpönitentiars stehende Behörde entstand bereits Ende des 12. Jahrhunderts und ist damit das erste nachweisbare kirchliche Gericht. Da viele Fälle mit dem Beichtsakrament zu tun haben, ist die Arbeit der Pönitentiarie von größter Diskretion geprägt, so dass sie wenig nach außen in Erscheinung tritt. Dieser Überblick informiert über die Zuständigkeiten und das Verfahren bei der Apostolischen Pönitentiarie, gibt praktische Beispiele und formuliert Musterbriefe, wann und wie man sich an diese Behörde wenden sollte.
2. erweiterte und überarbeitete Auflage

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