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Das Phänomen der den Ordensgemeinschaften inkorporierten Pfarren ist in Österreich und Südtirol Rechtswirklichkeit und betrifft eine nicht unerhebliche Zahl von Pfarren, die von unterschiedlichen Orden betreut werden. Die vorliegende Studie untersucht, ob es sich beim heute bestehenden Rechtsinstitut der Pfarrinkorporation in Ordensgemeinschaften um das handelt, was (rechts-)historisch unter „Inkorporation“ verstanden wurde, und inwiefern sich die diesbezügliche Rechtslage durch den CIC/1983 verändert hat, da dieser dieses Rechtsinstitut nicht mehr erwähnt. Anschließend wird die Rechtsstellung des Inkorporationsträgers skizziert, um in einem abschließenden Teil seine Verortung in Pfarrstrukturveränderungsprozessen vorzunehmen.
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