|
Das Interdikt ist eine Maßnahme, „die nicht rein irdischer Interessen wegen verhängt wird, sondern zum Heile der Seelen oder wenigstens im Interesse der kirchlichen Autorität, ein Zweck der aber auch ausschließlich auf die salus animarum hinzielt“. Was aber hat es mit dieser Kirchenstrafe auf sich? In der Literatur wird das Interdikt u.a. „zu den am wenigsten erforschten Phänomenen der vormodernen Kanonistik“ gezählt und auch in den beiden großen Kodifikationen der lateinisch-katholischen Kirche – dem CIC/1917 und CIC/1983 – war und ist es bisher kaum Gegenstand kanonistischer und theologischer Betrachtungen. Diesem Defizit möchte die vorliegende Arbeit abhelfen.
Erscheint am 7. August.
|