Diritto canonico

065

Neumann, Thomas

Die sogenannten Konkordatsprofessuren

Genese und aktuelle Problemfelder

Die sogenannten Konkordatsprofessuren

„Konkordats“-Professuren sind Professuren außerhalb der theologischen Fakultät, bei deren Besetzung den zuständigen Diözesanbischöfen bzw. Landeskirchenräten Mitwirkungsrechte zustehen. Dies wird von den Kritikern als anachronistische Einrichtung eingeordnet, die keine Berechtigung mehr im 21. Jahrhundert habe. So wird zunächst untersucht, warum derartige Professuren überhaupt geschaffen wurden, damit sie aus dem historischen Kontext heraus verstanden werden, um auch auf aktuelle Fragen Antworten geben zu können. Dabei ergibt sich, dass Konkordatsprofessuren eine wissenschafts-theoretische und kulturelle Berechtigung haben, solange sie nicht als Orte der kirchlichen Indoktrination oder als Ersatzlehrstühle für eine unzureichende Ausstattung der theologischen Fakultäten benutzt werden. Sie sind nicht nur für die Theologen da, sondern für alle Studierenden. Die staatlichen Konkordatslehrstühle ermöglichen daher nicht nur eine Weitung der Perspektive theologischer Studierenden, sondern können auch anderen Studenten neue Horizonte vermitteln.

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064

Neimes, Karl

Friedwaldbestattungen

Kirchenrechtliche Untersuchung einer alternativen Beisetzungsform

Friedwaldbestattungen

Seit mehr als zehn Jahren zeigt sich in Deutschland ein tiefgreifender Wandel der Bestattungskultur, dem sich auch die katholische Kirche nicht entziehen kann. Obschon die Kirche nach wie vor für die traditionelle Sargbestattung eintritt, wählen katholische Christen zunehmend alternative Bestattungsformen, die eine Einäscherung des Leichnams voraussetzen. In einem kurzen Durchgang durch die kirchliche Rechtsgeschichte wird geklärt, was die Kirche eigentlich veranlasst hat, gesetzgeberisch gegen Feuerbestattungen vorzugehen. Am Ende steht die Erkenntnis, dass Verbote und Verurteilungen nicht weiterhelfen. Es geht darum, die kirchliche Bestattungskultur zu fördern und das christliche Verständnis von Tod und Auferstehung auch in neuen Bestattungsformen zur Geltung zu bringen. Die Kirche hat einen geeigneten (partikular-)rechtlichen Rahmen zu schaffen, der dem Grundrecht der Christgläubigen auf ein kirchliches Begräbnis Rechnung trägt. Dabei ist sicherzustellen, dass das Wesentliche des kirchlichen Begräbnisses auch bei einer naturnahen Urnenbeisetzung gewahrt bleibt. Unter dieser Maßgabe werden bereits vorliegende neue Normen kanonistisch gewürdigt und Perspektiven bedacht, wie die katholische Kirche theologisch und rechtlich angemessen mit Friedwaldbestattungen umgehen kann.

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063

Wirz, Christian

Das eigene Erbe wahren

Anglicanorum coetibus als kirchenrechtliches Modell für Einheit in Vielfalt?

Das eigene Erbe wahren

Mit der Apostolischen Konstitution Angelicorum coetibus hat Papst Benedikt XVI. es ermöglicht, anglikanische Gruppen in die volle Gemeinschaft der Katholischen Kirche aufzunehmen und ihnen zugleich einen Raum zu gewähren, der die eigene anglikanische Tradition schützt. In einer Zeit, da der gesellschaftliche Pluralismus auch die Kirche vor neue Herausforderungen stellt, erhebt sich nicht nur in ökumenischer Hinsicht die Frage, ob das Modell des Personalordinariats ein geeignetes Instrument sein kann, innerhalb der Kirche Einheit in Vielfalt zu wahren oder zu schaffen. Das vorliegende Buch versucht, darauf eine Antwort zu geben.

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061

Althaus, RüdigerLüdicke, Klaus

Der kirchliche Strafprozess

nach dem Codex Iuris Canonici und den Nebengesetzen

Der kirchliche Strafprozess

Es gibt kaum eine systematische Aufarbeitung des kirchlichen Strafprozessrechts der katholischen Kirche. Hilfen für den Praktiker in den Gerichten fehlen weitgehend, vor allem weil der Strafprozess im kirchlichen Gesetzbuch nicht detailliert geregelt ist. Deshalb übernimmt dieser Kommentar – neben einer detaillierten und fachkundigen Erläuterung der Vorschriften – auch die Aufgabe, alle Normen, die für ein kirchliches Strafverfahren relevant sind, so zusammenzustellen, dass der Verfahrensablauf sichtbar wird. Der Kommentar enthält eingearbeitet auch die 2. Nachlieferung von 2022.

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060

Hamers, Antonius

Die Rezeption des Reichskonkordates in der Bundesrepublik Deutschland

Die Rezeption des Reichskonkordates in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr als 75 Jahre nach Abschluss des Reichskonkordates wird untersucht, ob und wie es angenommen wurde und wie sich dies vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung verändert hat. Es zeigt sich, dass sich das Reichkonkordat – und damit auch das Verhältnis von Staat und Kirche – als stabil erwiesen hat. Diese Stabilität beruht vor allem darauf, dass sich die Konkordatsparteien flexibel verhalten haben.

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