Diritto canonico

Tibi, Daniel

Ordensrecht (ebook)

Einführung in Rechtslage und Rechtsfragen

Ordensrecht (ebook)

Das vorliegende Buch bietet eine aktuelle Gesamtdarstellung des Rechts der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens nach dem CIC/1983. In einem Anhang wird der kirchliche Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten skizziert. Dieses Buch richtet sich an Obere, Leiter und Mitglieder der Institute und Gesellschaften wie auch an Mitarbeiter der kirchlichen Verwaltung, um ihnen eine Einführung in die Rechtsmaterie zu bieten. In der Ausbildung kann es im Noviziatsunterricht verwendet werden. Im wissenschaftlichen Bereich bietet es Studenten eine erste Übersicht.

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Krexner OSB, Elias A.

Dialogmaterie Pfarrinkorporation

Entwicklung, Rechtsstellung des Inkorporationsträgers und Pfarrstrukturveränderung

Dialogmaterie Pfarrinkorporation

Das Phänomen der den Ordensgemeinschaften inkorporierten Pfarren ist in Österreich und Südtirol Rechtswirklichkeit und betrifft eine nicht unerhebliche Zahl von Pfarren, die von unterschiedlichen Orden betreut werden. Die vorliegende Studie untersucht, ob es sich beim heute bestehenden Rechtsinstitut der Pfarrinkorporation in Ordensgemeinschaften um das handelt, was (rechts-)historisch unter „Inkorporation“ verstanden wurde, und inwiefern sich die diesbezügliche Rechtslage durch den CIC/1983 verändert hat, da dieser dieses Rechtsinstitut nicht mehr erwähnt. Anschließend wird die Rechtsstellung des Inkorporationsträgers skizziert, um in einem abschließenden Teil seine Verortung in Pfarrstrukturveränderungsprozessen vorzunehmen.

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Bader, Anna-Maria

Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche

Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche

Entführungen – egal in welchen Konstellationen – sind kein Relikt vergangener Tage, sondern eine hochaktuelle Problematik, wie man entsprechenden Medienberichten entnehmen kann. Dass diese Vergehen jedoch nicht nur im staatlichen Bereich von Relevanz sind (vgl. § 239 StGB), sondern auch in der Rechtsordnung der katholischen Kirche eine Rolle spielen, ist hingegen kaum bekannt. Tatsächlich findet sich der Tatbestand der Freiheitsberaubung nicht nur im kirchlichen Strafrecht, sondern sogar im Eherecht der katholischen Kirche, genauer gesagt unter den Ehehindernissen. Die Arbeit analysiert und vergleicht die rechtlichen Grundlagen dieses Ehehindernisses im CIC/1917, im CIC/1983, im Motu proprio Crebrae allatae und im CCEO. Aufgrund dieser Ergebnisse werden Vorschläge für die zukünftige rechtliche Gestaltung gemacht.

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Stümpfl, Tobias

Die Taufe von Kindern nichtkatholischer Christen

Eine kanonistische Untersuchung zu Canon 868 § 3 CIC unter besonderer Berücksichtigung der partikularrechtlichen Regelungen der deutschen Bistümer

Die Taufe von Kindern nichtkatholischer Christen

Die Themen Flucht und Migration haben im 21. Jahrhundert stark an Bedeutung gewonnen. Dies stellt die katholische Kirche vor neue Herausforderungen. So besuchen in Deutschland vor allem die Gläubigen nichtkatholischer orientalischer Kirchen die Gottesdienste der katholischen Kirche, da sie keinen Priester ihrer eigenen Kirche haben. Mit dem Motu Proprio „De concordia inter Codices“ hat Papst Franziskus im Jahr 2016 einen neuen Canon in das Gesetzbuch der lateinischen Kirche eingefügt, der es katholischen Spendern gestattet, ein Kind nichtkatholischer Christen zu taufen, wenn diese keinen eigenen Spender haben. Auf diesen Canon soll in diesem Werk ausführlicher eingegangen werden. Berücksichtig werden auch die partikularrechtlichen Regelungen der deutschen Diözesen. Für die pastorale Praxis werden Hinweise gegeben und Lösungen angeboten.

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Kowatsch (ed.), Andreas

111 Begriffe des österreichischen Religionsrechts

111 Begriffe des österreichischen Religionsrechts

In der Vielfalt der „111 Begriffe des österreichischen Religionsrechts“ erweist sich, dass das Religionsrecht eine Materie bildet, die sich über weite Bereiche der Rechtsordnung spannt. Bereits der in Österreich herrschende Konsens, vom „Religionsrecht“ anstatt vom früher üblichen „Staatskirchenrecht“ zu sprechen, zeigt dessen konkreten Ort an: Ohne ausdrücklich in der Verfassung so benannt zu sein, ist die Republik Österreich ein in religiös-weltanschaulichen Fragen neutraler Staat. Das Religionsrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund weitreichender gesellschaftlicher Transformationsprozesse, wozu die religiöse Pluralisierung oder die zunehmende Säkularisierung zählen, stark dynamisiert. Die in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften werden jeweils von einem ihrer Höchstrepräsentanten vorgestellt. Soweit hier manchmal eine gewisse Binnenperspektive anklingt, soll dies eine Einladung zum Dialog und zum Weiterdenken sein. Auf diese Weise möchte dieses Lexikon einen Beitrag zur Bewältigung aktueller religionspolitischer Fragen leisten.

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Eschlböck (ed.), Laurentius

Das nachkonziliare Eigenrecht der deutschsprachigen Benediktiner

Das nachkonziliare Eigenrecht der deutschsprachigen Benediktiner

Das Zweite Vatikanische Konzil forderte im Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens („Perfectae Caritatis“) von 1965 die Orden zu einer umfassenden Neugestaltung ihres Eigenrechts auf. In den folgenden Jahren setzten die Verantwortlichen diese Vorgaben mit großem Engagement um, was zu erheblichen Änderungen in sämtlichen Lebensbereichen führte. Die hier enthaltenen Aufsätze geben Auskunft über die nachkonziliaren Neugestaltungen des Eigenrechts in den Schweizer, Österreichenischen, Bayerischen, Beuroner und Ottilianer Benediktinerkongregationen und berücksichtigen die damit verbundenen Hintergründe und Zielsetzungen.

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Berkmann (ed.), Burkhard JosefGüthoff (ed.), ElmarKingata (ed.), Yves

Das Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität

1947 bis 2022

Das Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität

Das Kanonistische Institut innerhalb der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München wurde durch Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus am 17. März 1947 im Einvernehmen mit dem Erzbischof von München und Freising, Michael Kardinal Faulhaber, errichtet. Es nahm seine Tätigkeit mit dem Sommersemester 1947 auf, damals noch in den Räumen des Exerzitienhauses Schloss Fürstenried. Im Jahre 1959 hat das Kanonistische Institut im Universitätshauptgebäude seine Räume bezogen. Die Konzeption ist vor allem dem ersten Direktor Prof. Dr. Dr. Klaus Mörsdorf zu verdanken. Ihm zu Ehren wurde das Institut am 1. Juli 2001 in „Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik“ umbenannt. Der vorliegende Überblick dokumentiert die Struktur und das Wirken dieser Einrichtung, die seit nunmehr 75 Jahren die kanonistische Lehre maßgeblich prägt.

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Rehak, Martin

Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche

Geschichte – Kirchenrecht – Ekklesiologie

Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche

Den Bischöfen der Stadt Rom eignen etliche Titulaturen, die ihnen im Laufe der Kirchengeschichte beigegeben wurden und die Amt, Aufgabe und Selbstverständnis des Papsttums näher beschreiben. Eine jahrhundertelange Tradition ging zu Ende, als im Annuario Pontificio für das Jahr 2006 der Titel „Patriarch des Okzidents“ weggelassen wurde. Nicht zuletzt der katholischen Kirchenrechtswissenschaft galt der Titel „Patriarch des Okzidents“ bis zu diesem Zeitpunkt als fester Bestandteil der kirchenrechtlichen Tradition. Nach einer Erklärung des Päpstlichen Rates soll mit diesem Verzicht auf eine titelmäßige Vorrangstellung der ökumenische Dialog gefördert werden. Da der Verzicht auf diesen Titel jedoch zwingend kirchenverfassungsrechtliche Fragen aufwirft, insbesondere hinsichtlich der Verfassungsstruktur der lateinischen Kirche und ihrer Stellung innerhalb der Gesamtkirche, war eine umfassendere kirchenrechtliche Untersuchung angebracht, die auch historische und dogmatische Aspekte berücksichtigt. Diese setzt bereits in apostolischer Zeit an und erstreckt sich bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil.

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Kowatsch (ed.), Andreas

Vom Ererbten und Anvertrauten

Die kirchliche Vermögensverwaltung auf dem Prüfstand

Vom Ererbten und Anvertrauten

Ein verantwortlicher und transparenter Umgang mit dem Vermögen ist für die Kirche eine Frage der Glaubwürdigkeit. In diesem Band werden aus kirchenrechtlicher Sicht einige aktuelle Anfragen an die Vermögensverwaltung thematisiert. Die Rolle des Diözesanökonomen und Kontrollmechanismen in der diözesanen und pfarrlichen Verwaltung stehen ebenso im Fokus wie eine ausführliche Darlegung des Unterhalts der Weltpriester im kirchlichen und staatlichen (österreichischen) Recht. Beiträge zu den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bzw. zur Begleitung alternder Ordensgemeinschaften werden durch Überlegungen zu ethischen Fragen bei Anlagenentscheidungen abgerundet.
Mit Beiträgen von Günther Bergauer, Gerhard Hörting, Rainer Kirchmair, Andreas Kowatsch, Elias Krexner OSB, Rita Kupka-Baier, Franz Malzl, Martin van Oers, Helmuth Pree, Anzelm Sz. Szuromi OPraem, Julia Weingartler.

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Althaus, Rüdiger

130 Begriffe zum Prozess- und Verfahrensrecht der katholischen Kirche

130 Begriffe zum Prozess- und Verfahrensrecht der katholischen Kirche

Zu einer geordneten Rechtspflege gehört unverzichtbar ein klares Prozessrecht, um Rechte und Ansprüche der kirchlichen Autorität oder der einzelnen Christen geltend zu machen oder abzuwehren. Solche Regelungen finden sich zumeist im CIC, gelegentlich aber auch in anderen Dokumenten. Das nun vorliegende Buch möchte vor allem Mitarbeitenden in der Praxis, Studierenden und anderen Interessierten zahlreiche Begriffe erläutern und anhand dieser auch die unterschiedlichen gerichtlichen Prozesse und administrativen Verfahren in der katholischen Kirche vorstellen. Dabei werden auch das zum 8. Dezember 2021 erneuerte Strafrecht sowie die zum selben Tag in Kraft gesetzten Normen der Glaubenskongregation für die ihr vorbehaltenen Delikte berücksichtigt.

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