Diritto canonico

066

Kingata, Yves

Das päpstliche Gesandtschaftswesen und die Nuntiatur in der Demokratischen Republik Kongo

Zugleich ein Beitrag zum Staat-Kirche-Verhältnis in der Demokratischen Republik Kongo

Das päpstliche Gesandtschaftswesen und die Nuntiatur in der Demokratischen Republik Kongo

In der immer stärker vernetzten und globalisierten Welt sind die Frage nach dem Verhältnis des Heiligen Stuhls zu Teilkirchen, Staaten und internationalen Organisationen sowie die Frage nach der Beziehung zu den anderen Religionen zu einem vordringlichen Thema geworden. Derzeit (Stand: Januar 2013) bestehen Konkordate mit 59 Nationen und Internationalen Organisationen. Darüber hinaus unterhält der Heilige Stuhl multilaterale Beziehungen mit 55 internationalen Organisationen und Konferenzen. Was bedeutet es, dass der Heilige Stuhl mit den oben genannten Größen in Verbindung steht? Wie verhält er sich dabei? Welche Interessen verfolgt er? Der Heilige Stuhl verfolgt keinerlei profan-politische Ziele. Vielmehr benutzt er das Rechtsinstitut des Gesandtschaftswesens als Instrument zur Ausübung seiner geistlichen Sendung in der Welt. Dieses Gesandtschaftsrecht des Papstes ist ein konkreter Dienst an den Menschen im Rahmen seines Hirtenamtes. Es geht letztlich um die Verkündigung der Heilsbotschaft im Dienst des Weltfriedens und des effektiven Schutzes der Menschenrechte in allen Teilen der Welt. Wie verschaffen päpstliche Gesandte dem Wort Gottes Geltung beispielsweise konkret in der Demokratischen Republik Kongo? Die vorliegende Untersuchung versucht auf alle diese Fragen eine Antwort zu geben.

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023

Müller, Georg

Sedes Romana impedita

Kanonistische Annäherungen zu einem nicht ausgeführten päpstlichen Spezialgesetz

Sedes Romana impedita

Was geschähe, wenn ein schwer kranker Papst nicht sterben, sondern auf Jahre hinaus handlungs- und kommunikationsunfähig darniederliegen würde? Was passiert bei einer jahrelangen Verhinderung dieses ranghöchsten Amtes der Römisch-Katholischen Kirche? Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage nach der rechtlichen Regelungsmöglichkeit im Falle der „sedis romanae prorsus impeditae“: Wie ist kanonistisch mit der Situation eines auf unabsehbare Zeit völlig behinderten Papstes umzugehen, der nicht mehr die vom Gesetz her mögliche Resignation erklären konnte.

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065

Rehak, Martin

Heinrich Maria Gietl (1851-1918)

Leben und Werke

Heinrich Maria Gietl (1851-1918)

Die Namensliste der bisherigen Lehrstuhlinhaber am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München liest sich wie ein „Who-is-who?“ der deutschsprachigen Kanonistik. Mit Professoren wie Klaus Mörsdorf, Winfried Aymans oder Eduard Eichmann verbinden Generationen von Kirchenrechtlern das Bemühen um eine theologische Grundlegung des Kirchenrechts. Eine Lücke innerhalb der illustren Namen bildet bisher Heinrich Maria Gietl (Lehrstuhlinhaber in München von 1904 bis 1918), dessen Leben und Werk umfassend aufgearbeitet werden.

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022

Reisinger, Philipp

Sanctae Ecclesiae Cardinales – Peculiaris Episcoporum Coetus

Neue kirchenrechtliche Perspektiven für die Kardinäle und das Kardinalskollegium

Sanctae Ecclesiae Cardinales – Peculiaris Episcoporum Coetus

Ist das Kardinalskollegium ein Relikt aus vergangenen Zeiten oder eine zeitgemäße Einrichtung? Ist der Kardinalat die höchste Würde der Kirche oder ein Kirchenamt? Muss das Kardinalskollegium als ein vom Bischofskollegium verschiedenes Kollegium verstanden werden oder ist es ihm zugeordnet? Die vorliegende Studie verfolgt das Ziel, den Blick auf das Kardinalskollegium in seiner zeitgemäßen und aktuellen rechtlichen und theologischen Gestalt freizulegen, und will damit ein Diskussionsbeitrag für das kirchliche Verfassungsrecht, sowie für die Ekklesiologie sein. Dahinter steht nicht die Absicht, das Kardinalskollegium aus eigenem Antrieb „neu“ zu entwerfen, sondern die Gesetzgebung seit dem Motu proprio „Cum gravissima“ bis in die Gegenwart konsequent zu verfolgen und sie mit der Lehre des Bischofskollegiums des II. Vatikanums in Verbindung zu bringen.

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18

Dennemarck, Bernd

Der Taufaufschub

Dogmatisch-kanonistische Grundlegung und rechtliche Ausgestaltung im Hoheitsgebiet der Deutschen Bischofskonferenz

Der Taufaufschub

Die Ansprache Johannes Pauls II vom 18. November 1999 anlässlich des Ad-Limina Besuches der deutschen Bischöfe zeigt, dass das Augenmerk des Papstes der pastoralen Praxis der Taufspendung in den deutschen Bistümern gilt. In vorliegender Arbeit wird das Anliegen des Papstes aus kanonistischer Sicht aufgegriffen und die kirchlichen Richtlinien hinsichtlich des Taufaufschubs dargestellt und interpretiert. Die Untersuchung bietet so eine Hilfestellung für die seelsorgliche Praxis.

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