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Entführungen – egal in welchen Konstellationen – sind kein Relikt vergangener Tage, sondern eine hochaktuelle Problematik, wie man entsprechenden Medienberichten entnehmen kann. Dass diese Vergehen jedoch nicht nur im staatlichen Bereich von Relevanz sind (vgl. § 239 StGB), sondern auch in der Rechtsordnung der katholischen Kirche eine Rolle spielen, ist hingegen kaum bekannt. Tatsächlich findet sich der Tatbestand der Freiheitsberaubung nicht nur im kirchlichen Strafrecht, sondern sogar im Eherecht der katholischen Kirche, genauer gesagt unter den Ehehindernissen. Die Arbeit analysiert und vergleicht die rechtlichen Grundlagen dieses Ehehindernisses im CIC/1917, im CIC/1983, im Motu proprio Crebrae allatae und im CCEO. Aufgrund dieser Ergebnisse werden Vorschläge für die zukünftige rechtliche Gestaltung gemacht.
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