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In der Vielfalt der „111 Begriffe des österreichischen Religionsrechts“ erweist sich, dass das Religionsrecht eine Materie bildet, die sich über weite Bereiche der Rechtsordnung spannt. Bereits der in Österreich herrschende Konsens, vom „Religionsrecht“ anstatt vom früher üblichen „Staatskirchenrecht“ zu sprechen, zeigt dessen konkreten Ort an: Ohne ausdrücklich in der Verfassung so benannt zu sein, ist die Republik Österreich ein in religiös-weltanschaulichen Fragen neutraler Staat. Das Religionsrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund weitreichender gesellschaftlicher Transformationsprozesse, wozu die religiöse Pluralisierung oder die zunehmende Säkularisierung zählen, stark dynamisiert. Die in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften werden jeweils von einem ihrer Höchstrepräsentanten vorgestellt. Soweit hier manchmal eine gewisse Binnenperspektive anklingt, soll dies eine Einladung zum Dialog und zum Weiterdenken sein. Auf diese Weise möchte dieses Lexikon einen Beitrag zur Bewältigung aktueller religionspolitischer Fragen leisten.
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