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Der Neuabschluss der Salinenkonvention über die wechselseitigen Salzbeziehungen zwischen Bayern und Österreich im Jahr 1957 gewinnt seine Bedeutung als verfassungspolitischer Präzedenzfall, den der Freistaat Bayern dazu nutzte, seinen Anspruch auf einen eigenständigen außenpolitischen Gestaltungsspielraum zu demonstrieren und damit das eigenstaatliche Selbstverständnis Bayerns zu untermauern.
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