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Communio Internationalis Benedictinarum (CIB) – dieser Name bezeichnet seit 2001 die Gesamtheit der Gemeinschaften der Benediktinerinnen, die mit der Benediktinischen Konföderation konsoziiert sind. Mit der Verabschiedung der ersten Statuten für diesen Zusammenschluss 2002 und der Änderung des Ius Proprium der Benediktinischen Konföderation 2004 wurden die notwendigen rechtlichen Schritte unternommen, um die Communio Internationalis Benedictinarum „unter dem Schirm“ der Konföderation zu errichten. Der Zusammenschluss der benediktinischen Frauengemeinschaften, der mit dem erwähnten Dreischritt seine äußere rechtliche Gestalt gewann, blickt jedoch auf eine längere und mit manchen Hindernissen verbundene Vorgeschichte zurück. Neben der Darstellung der rechtshistorischen Entwicklung geht die vorliegende Studie der Frage nach dem gemeinsamen Charisma der benediktinischen Frauengemeinschaften nach, die die Genese der rechtlichen Strukturen und Normen in nicht unerheblichem Maße begleitete und prägte.
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