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2021 jährt sich zum fünfhundertsten Mal die Exkommunikation Martin Luthers bzw. die Feststellung derselben durch die päpstliche Bannbulle „Decet Romanum Pontificem“ vom 3. Januar 1521. Um die Annäherung zwischen den Konfessionen voranzutreiben, haben ökumenische Gesprächskreise und einzelne Theologen für eine Aufhebung des Lutherbanns plädiert. Bei diesem Anliegen ist nicht belanglos, wie der Strafprozess gegen Luther aus der Perspektive des damaligen Rechts zu bewerten ist. Die vorliegende Arbeit möchte daher den Lutherprozess aus rechtshistorischer Perspektive untersuchen und dabei zu einer differenzierteren Sicht beitragen.
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