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Die Studie untersucht die Ablösung bestehender Staatsleistungen an die Katholische Kirche in Bayern nach dem in Deutschland geltenden Verfassungsrecht. Dazu wird der geschichtliche Hintergrund, der zu Staatsleistungen an die Kirche in Bayern geführt hat, aufgezeigt. Behandelt wird auch die Legitimität der Staatsleistungen nach kirchlichem Recht und insbesondere deren Verhältnis zu den in der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes enthaltenen Aussagen. In eigenen Teilen werden die Staatsdotationen beleuchtet, also die Entwicklung der Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel, die Ergänzung des Seelsorgereinkommens und die Baulastverpflichtungen des bayerischen Staates.
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