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Ist das Kardinalskollegium ein Relikt aus vergangenen Zeiten oder eine zeitgemäße Einrichtung? Ist der Kardinalat die höchste Würde der Kirche oder ein Kirchenamt? Muss das Kardinalskollegium als ein vom Bischofskollegium verschiedenes Kollegium verstanden werden oder ist es ihm zugeordnet? Die vorliegende Studie verfolgt das Ziel, den Blick auf das Kardinalskollegium in seiner zeitgemäßen und aktuellen rechtlichen und theologischen Gestalt freizulegen, und will damit ein Diskussionsbeitrag für das kirchliche Verfassungsrecht, sowie für die Ekklesiologie sein. Dahinter steht nicht die Absicht, das Kardinalskollegium aus eigenem Antrieb „neu“ zu entwerfen, sondern die Gesetzgebung seit dem Motu proprio „Cum gravissima“ bis in die Gegenwart konsequent zu verfolgen und sie mit der Lehre des Bischofskollegiums des II. Vatikanums in Verbindung zu bringen.
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