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Darstellung des Eigenrechts der Armen Schulschwestern seit der Gründung durch Karolina Gerhardinger (1843) bis heute. Ausgehend vom Ordensrecht des 19. Jahrhunderts und dem zeitgenössischen Mädchenbildungswesen wird dabei der Schwerpunkt auf Rechtsmaterien gelegt, die beispielgebend und rechtsbildend gewirkt haben.
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