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Das Leben des Kantonisten Karl Hofmann (1900-1954) kann wegen seines frühen Todes als „unvollendet“ bezeichnet werden. Seine Studien zur Kirchenrechtsgeschichte blieben unfertig liegen und eine abgeschlossene, in sich vollendete Synthese seines Denkens in Gestalt einer großen Monographie blieb ihm verwehrt. Trotz dieses Defizits kann sein wissenschaftliches Wirken mit gutem Recht dennoch als vollendet bezeichnet werden. Hofmann schaffte als Professor für Kirchenrecht an der Universität Tübingen den Sprung ganz nach vorne in die erste akademische Reihe der Kanonisten in Deutschland. Wie sah dieses Leben aus? Welches waren seine bestimmenden Grundzüge? Wo lagen die Stärken und Schwächen im Denken von Karl Hofmann? Hat sein akademisches Schaffen auch heute noch einen Wert? Wie ist sein Verhalten während der Zeit des so genannten „Dritten Reiches“, der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, im damaligen Deutschen Reich aus heutiger Sicht zu beurteilen? Diesen Fragen möchte die vorliegende Arbeit nachgehen.
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