| Durch das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ Papst Benedikts XVI. vom 7. Juli 2007 ist die tridentische Form des Messritus als „außerordentlicher Ritus“ wieder weitgehend zugelassen worden. Für das bessere Verständnis und für Zweifelsfälle bei der Auslegung des Päpstlichen Schreibens bildet der hier vorliegende Kommentar eine hilfreiche Grundlage. Das Buch geht sehr detailliert auf die durch das Motu Proprio entstandenen Fragen ein und benennt auch die bisher ungelösten Dinge. – Eine wertvolle Hilfe! (Gottesdienst 9/2010, S. 80) Rehak ist es vorzüglich gelungen, nüchtern, immer streng am Normwortlaut orientiert und doch theologisch, v.a. liturgiewissenschaftlich ausgewiesen, das Motu Proprio Summorum Pontificum zu kommentieren (Theologische Revue 106/2010, S. 343) Beachtliche kirchenrechtswissenschaftliche Durchdringung des päpstlichen Gesetzestextes (MIPB 3/2010, S. 121)
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