Canon law

Otter (ed.), JosefWalser (ed.), Markus

Iustitia et ius

Festschrift für Elmar Güthoff

Iustitia et ius

Iustitia et Ius – Gerechtigkeit und Recht, lautet der Titel dieser Festschrift: Es ist Aufgabe der Rechtsprechung, für ein der Gerechtigkeit entsprechendes Recht im Einzelfall zu sorgen. Im kanonischen Recht betrifft die Rechtsprechung mehrheitlich Prozesse um die Gültigkeit von Ehen und Straffälle. Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff vertritt die damit zusammenhängenden Disziplinen des kanonischen Rechts sowie das nicht minder auf Gerechtigkeit und Recht aufzubauende Staatskirchenrecht in Forschung und Lehre seit nunmehr zwanzig Jahren als Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht unter besonderer Berücksichtigung von Ehe-,Prozess- und Strafrecht sowie Staatskirchenrecht am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ebendiesen Schwerpunkten wollen sich auch die facettenreichen Beiträge dieser Festschrift zuordnen lassen, mit denen Freunde, Schüler und Weggefährten ihren Dank ausdrücken möchten.

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Althaus, Rüdiger

200 Begriffe zum Verfassungsrecht der römisch-katholischen Kirche

200 Begriffe zum Verfassungsrecht der römisch-katholischen Kirche

Wer hat welche Rechte, Pflichten und Kompetenzen in der katholischen Kirche? Nicht selten besteht Informations- und Klärungsbedarf. Das Kirchenrecht regelt dies für kirchliche Amtsträger und Organe, aber auch für die Gläubigen insgesamt, für Laien und Kleriker. Das vorliegende Buch möchte kirchlichen Mitarbeitenden, Studierenden und anderen Interessenten zahlreiche Begriffe aus dem sog. Verfassungsrecht der römisch-katholischen Kirche insbesondere auf der Grundlage des Buches II (Volk Gottes) des Codex Iuris Canonici erläutern und bezieht dabei teilkirchliche Regelungen des deutschen Sprachraumes ein.

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Althaus, Rüdiger

130 Begriffe zum Prozess- und Verfahrensrecht der katholischen Kirche (ebook)

130 Begriffe zum Prozess- und Verfahrensrecht der katholischen Kirche (ebook)

Zu einer geordneten Rechtspflege gehört unverzichtbar ein klares Prozessrecht, um Rechte und Ansprüche der kirchlichen Autorität oder der einzelnen Christen geltend zu machen oder abzuwehren. Solche Regelungen finden sich zumeist im CIC, gelegentlich aber auch in anderen Dokumenten. Das nun vorliegende Buch möchte vor allem Mitarbeitenden in der Praxis, Studierenden und anderen Interessierten zahlreiche Begriffe erläutern und anhand dieser auch die unterschiedlichen gerichtlichen Prozesse und administrativen Verfahren in der katholischen Kirche vorstellen. Dabei werden auch das zum 8. Dezember 2021 erneuerte Strafrecht sowie die zum selben Tag in Kraft gesetzten Normen der Glaubenskongregation für die ihr vorbehaltenen Delikte berücksichtigt.

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Tibi, Daniel

Ordensrecht

Einführung in Rechtslage und Rechtsfragen

Ordensrecht

Das vorliegende Buch bietet eine aktuelle Gesamtdarstellung des Rechts der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens nach dem CIC/1983. In einem Anhang wird der kirchliche Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten skizziert. Dieses Buch richtet sich an Obere, Leiter und Mitglieder der Institute und Gesellschaften wie auch an Mitarbeiter der kirchlichen Verwaltung, um ihnen eine Einführung in die Rechtsmaterie zu bieten. In der Ausbildung kann es im Noviziatsunterricht verwendet werden. Im wissenschaftlichen Bereich bietet es Studenten eine erste Übersicht.

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Tibi, Daniel

Ordensrecht (ebook)

Einführung in Rechtslage und Rechtsfragen

Ordensrecht (ebook)

Das vorliegende Buch bietet eine aktuelle Gesamtdarstellung des Rechts der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens nach dem CIC/1983. In einem Anhang wird der kirchliche Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten skizziert. Dieses Buch richtet sich an Obere, Leiter und Mitglieder der Institute und Gesellschaften wie auch an Mitarbeiter der kirchlichen Verwaltung, um ihnen eine Einführung in die Rechtsmaterie zu bieten. In der Ausbildung kann es im Noviziatsunterricht verwendet werden. Im wissenschaftlichen Bereich bietet es Studenten eine erste Übersicht.

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Krexner OSB, Elias A.

Dialogmaterie Pfarrinkorporation

Entwicklung, Rechtsstellung des Inkorporationsträgers und Pfarrstrukturveränderung

Dialogmaterie Pfarrinkorporation

Das Phänomen der den Ordensgemeinschaften inkorporierten Pfarren ist in Österreich und Südtirol Rechtswirklichkeit und betrifft eine nicht unerhebliche Zahl von Pfarren, die von unterschiedlichen Orden betreut werden. Die vorliegende Studie untersucht, ob es sich beim heute bestehenden Rechtsinstitut der Pfarrinkorporation in Ordensgemeinschaften um das handelt, was (rechts-)historisch unter „Inkorporation“ verstanden wurde, und inwiefern sich die diesbezügliche Rechtslage durch den CIC/1983 verändert hat, da dieser dieses Rechtsinstitut nicht mehr erwähnt. Anschließend wird die Rechtsstellung des Inkorporationsträgers skizziert, um in einem abschließenden Teil seine Verortung in Pfarrstrukturveränderungsprozessen vorzunehmen.

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Bader, Anna-Maria

Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche

Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche

Entführungen – egal in welchen Konstellationen – sind kein Relikt vergangener Tage, sondern eine hochaktuelle Problematik, wie man entsprechenden Medienberichten entnehmen kann. Dass diese Vergehen jedoch nicht nur im staatlichen Bereich von Relevanz sind (vgl. § 239 StGB), sondern auch in der Rechtsordnung der katholischen Kirche eine Rolle spielen, ist hingegen kaum bekannt. Tatsächlich findet sich der Tatbestand der Freiheitsberaubung nicht nur im kirchlichen Strafrecht, sondern sogar im Eherecht der katholischen Kirche, genauer gesagt unter den Ehehindernissen. Die Arbeit analysiert und vergleicht die rechtlichen Grundlagen dieses Ehehindernisses im CIC/1917, im CIC/1983, im Motu proprio Crebrae allatae und im CCEO. Aufgrund dieser Ergebnisse werden Vorschläge für die zukünftige rechtliche Gestaltung gemacht.

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Stümpfl, Tobias

Die Taufe von Kindern nichtkatholischer Christen

Eine kanonistische Untersuchung zu Canon 868 § 3 CIC unter besonderer Berücksichtigung der partikularrechtlichen Regelungen der deutschen Bistümer

Die Taufe von Kindern nichtkatholischer Christen

Die Themen Flucht und Migration haben im 21. Jahrhundert stark an Bedeutung gewonnen. Dies stellt die katholische Kirche vor neue Herausforderungen. So besuchen in Deutschland vor allem die Gläubigen nichtkatholischer orientalischer Kirchen die Gottesdienste der katholischen Kirche, da sie keinen Priester ihrer eigenen Kirche haben. Mit dem Motu Proprio „De concordia inter Codices“ hat Papst Franziskus im Jahr 2016 einen neuen Canon in das Gesetzbuch der lateinischen Kirche eingefügt, der es katholischen Spendern gestattet, ein Kind nichtkatholischer Christen zu taufen, wenn diese keinen eigenen Spender haben. Auf diesen Canon soll in diesem Werk ausführlicher eingegangen werden. Berücksichtig werden auch die partikularrechtlichen Regelungen der deutschen Diözesen. Für die pastorale Praxis werden Hinweise gegeben und Lösungen angeboten.

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Kowatsch (ed.), Andreas

111 Begriffe des österreichischen Religionsrechts

111 Begriffe des österreichischen Religionsrechts

In der Vielfalt der „111 Begriffe des österreichischen Religionsrechts“ erweist sich, dass das Religionsrecht eine Materie bildet, die sich über weite Bereiche der Rechtsordnung spannt. Bereits der in Österreich herrschende Konsens, vom „Religionsrecht“ anstatt vom früher üblichen „Staatskirchenrecht“ zu sprechen, zeigt dessen konkreten Ort an: Ohne ausdrücklich in der Verfassung so benannt zu sein, ist die Republik Österreich ein in religiös-weltanschaulichen Fragen neutraler Staat. Das Religionsrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund weitreichender gesellschaftlicher Transformationsprozesse, wozu die religiöse Pluralisierung oder die zunehmende Säkularisierung zählen, stark dynamisiert. Die in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften werden jeweils von einem ihrer Höchstrepräsentanten vorgestellt. Soweit hier manchmal eine gewisse Binnenperspektive anklingt, soll dies eine Einladung zum Dialog und zum Weiterdenken sein. Auf diese Weise möchte dieses Lexikon einen Beitrag zur Bewältigung aktueller religionspolitischer Fragen leisten.

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Eschlböck (ed.), Laurentius

Das nachkonziliare Eigenrecht der deutschsprachigen Benediktiner

Das nachkonziliare Eigenrecht der deutschsprachigen Benediktiner

Das Zweite Vatikanische Konzil forderte im Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens („Perfectae Caritatis“) von 1965 die Orden zu einer umfassenden Neugestaltung ihres Eigenrechts auf. In den folgenden Jahren setzten die Verantwortlichen diese Vorgaben mit großem Engagement um, was zu erheblichen Änderungen in sämtlichen Lebensbereichen führte. Die hier enthaltenen Aufsätze geben Auskunft über die nachkonziliaren Neugestaltungen des Eigenrechts in den Schweizer, Österreichenischen, Bayerischen, Beuroner und Ottilianer Benediktinerkongregationen und berücksichtigen die damit verbundenen Hintergründe und Zielsetzungen.

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