Droit canonique

Althaus, Rüdiger

200 Begriffe zum Heiligungsdienst und Sakramentenrecht der katholischen Kirche

200 Begriffe zum Heiligungsdienst und Sakramentenrecht der katholischen Kirche

Der Codex Iuris Canonici (CIC) als Gesetzbuch für die lateinische Kirche enthält als Herzstück das umfangreiche Buch „De Ecclesiae munere sanctificandi“: Über den Heiligungsdienst der Kirche (cc. 834-1253). Der Begriff des Heiligungsdienstes kann als Gottes-Dienst in zweifacher Bedeutung verstanden werden: der Dienst Gottes an den Menschen und die innere Antwort des Menschen, die in Liturgie und privater Frömmigkeit zum Ausdruck kommt. In besonderer Weise äußert sich dieses Geschehen in der Feier der sieben Sakramente der Kirche. Dieses Nachschlagewerk möchte zahlreiche Begriffe aus diesem weiten Feld (einschließlich Eherecht) erläutern, wobei die Darlegungen vor allem die kirchenrechtlichen Aspekte betreffen.

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Tibi, Daniel

Die Verfassung der Benediktinerkongregation von Subiaco und Montecassino

Ein historischer Überblick von der Gründung bis in die Gegenwart

Die Verfassung der Benediktinerkongregation von Subiaco und Montecassino

Abt Pietro Casaretto (1810-1878) konnte innerhalb des italienischen benediktinischen Mönchtums eine Reformbewegung anstoßen, die sich bald international ausbreitete und als Benediktinerkongregation von Subiaco-Montecassino weiterlebt. Die hier vorgelegte Studie untersucht die Entwicklung des Eigenrechts dieser Kongregation von ihrer Erstfassung aus dem Jahr 1867 bis zur Gegenwart. Die vorgestellten Rechtsentwicklungen spiegeln auch Veränderungen innerhalb des Ordens und der Gesamtkirche.

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Kingata, Yves

„Heilige Orte“, insbesondere Friedhöfe

Kirchenrechtlicher Status und Rechtsvergleich mit den Regelungen der evangelischen und orthodoxen Kirchen in Deutschland unter Berücksichtigung zentraler staatskirchenrechtlicher Aspekte

„Heilige Orte“,  insbesondere Friedhöfe

Die Beerdigungs- und Friedhofskultur befindet sich zur Zeit in einem schnellen Wandel, die nicht zuletzt wegen der zunehmenden Mobilität zu einem vordringlichen Thema geworden ist. Eine vergleichende Perspektive zeigt dabei, dass die damit zusammenhängenden Fragen weit über die katholische Regelung hinausgeht: Der Vergleich mit der evangelischen sowie den orthodoxen Kirchen erweist das Kirchenrecht als Ordnung, die das den Gläubigen zukommende Bestattungsrecht vor auftretenden Herausforderungen zu schützen hat. Die vorliegende Untersuchung  legt den Schwerpunkt auf den Begräbnisort bzw. den Friedhof (vgl. cc. 1240–1243 CIC/1983). Dabei soll die Entwicklung der Normen zu den katholischen Begräbnisorten in den Blick genommen werden, um deren Zeichen- und Werkzeug-Charakter in der Tradition näher zu beleuchten und Innovationen sowie Aktualität der christlichen Begräbniskultur in der Gegenwart genauer zu analysieren.

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Rieger OFM, Rafael Manfred

Verjährung im kanonischen Recht

Studien zum Telos eines Rechtsinstituts

Verjährung im kanonischen Recht

Sowohl im staatlichen als auch im kirchlichen Recht können nach Ablauf einer bestimmten Zeit Straftaten in der Regel nicht mehr verfolgt und Schadensersatzforderungen nicht mehr erhoben werden. Gerade die erst nach Jahrzehnten ans Licht kommenden Missbrauchsfälle zeigen jedoch ein gewisses in Praxis und Theorie empfundenes Ungenügen bei der Auslegung und Anwendung der geltenden Normen zur Verjährung im kanonischen Strafrecht. Dabei stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Wann ist an der gesetzlichen Verjährungsfrist festzuhalten? In welchen Fällen ist unter Anwendung der Derogationsvollmacht davon abzusehen? Sollen alle Straftaten, die zur Anzeige gebracht werden, eingehend untersucht werden, selbst dann, wenn die Tatvorwürfe auf Ereignisse abzielen, die 30, 40 oder gar 50 Jahre zurückliegen? Ist bei den der Glaubenskongregation reservierten delicta graviora aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nunmehr immer mit einer Sanktionierung an sich verjährter Straftaten zu rechnen? Welche Rolle spielen bei der Entscheidungsfindung die Forderungen und Wünsche der zuständigen Bischöfe bzw. höheren Ordensoberen, die Erwartung von Opfern sowie der Druck der Öffentlichkeit? Auf theoretischer Ebene stellte sich zunächst vor allem die Frage nach dem Sinn und Zweck der einschlägigen strafprozessrechtlichen Verjährungsnormen, sowohl im CIC/1983 als auch in den Sondernormen für die der Glaubenskongregation reservierten Straftaten.

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Otter, Josef

Die Exkommunikation Martin Luthers aus rechtshistorischer Perspektive

Die Exkommunikation  Martin Luthers aus rechtshistorischer Perspektive

2021 jährt sich zum fünfhundertsten Mal die Exkommunikation Martin Luthers bzw. die Feststellung derselben durch die päpstliche Bannbulle „Decet Romanum Pontificem“ vom 3. Januar 1521. Um die Annäherung zwischen den Konfessionen voranzutreiben, haben ökumenische Gesprächskreise und einzelne Theologen für eine Aufhebung des Lutherbanns plädiert. Bei diesem Anliegen ist nicht belanglos, wie der Strafprozess gegen Luther aus der Perspektive des damaligen Rechts zu bewerten ist. Die vorliegende Arbeit möchte daher den Lutherprozess aus rechtshistorischer Perspektive untersuchen und dabei zu einer differenzierteren Sicht beitragen.

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Grässlin, Dominik

De regimine seminarii

Die Leitung des Priesterseminars in ihrer rechtsgeschichtlichen Entwicklung und nach dem geltenden Recht der lateinischen Kirche unter besonderer Berücksichtigung des Partikularrechts für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

De regimine seminarii

Obwohl das innere Leben von Priesterseminaren im Zuge von Reportagen punktuell beleuchtet wird, findet die rechtliche Gestalt des Seminars als die notwendige Rahmenbedingung der Priesterausbildung kaum Aufmerksamkeit. Die Kenntnis der rechtlichen Ordnung der Priesterausbildung ist jedoch unabdingbare Voraussetzung für eine sachliche Auseinandersetzung über Fragen wie Seminarleitung und Strukturreformen. Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Gestaltung der Seminarleitung. Dabei wird nicht nur die Rolle der Seminarleiter im Kontext des Weiherechts behandelt, sondern auch ihre Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten im Seminarrecht.

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Kowatsch, Andreas

Personale teilkirchliche Gemeinschaften

„Ecclesia particularis“ als Rechtsbegriff und seine Bedeutung für die Anwendung personaler Kriterien in der Umschreibung von Teilkirchen

Personale teilkirchliche Gemeinschaften

Die communiale Wende des Zweiten Vatikanischen Konzils führte dazu, als Basis jeder kirchlichen Struktur eine konkrete Gemeinschaft von Gläubigen zu erblicken. Indem diese von einem eigenen Hirten als Träger des apostolischen Amtes geleitet und durch die Verkündigung des Wortes Gotte sowie die Feier der Sakramente im Glauben auferbaut und gesammelt wird, bildet sich die universale Kirche in diesen einzelnen konkreten Gemeinschaften ab. In ihnen und aus ihnen, den Teilkirchen nämlich, besteht die eine und einzige Kirche Jesu Christi (LG 23). Die vorliegende Studie (Habilitationsschrift) möchte den Begriff der Teilkirche über seinen zweifellos zentralen ekklesiologischen Gehalt hinaus als Rechtsbegriff darstellen. Die Frage nach dem Rechtsbegriff „Teilkirche“ hat Auswirkungen auf das Wesen und die grundlegende Methodik der Kanonistik als Wissenschaft vom Recht der Kirche. Zum anderen wird der Rechtsbegriff der Teilkirche in dieser Untersuchung unter dem speziellen Fokus auf personal umschriebene Teilkirchen hin thematisiert. Neben gemeinsamen Kennzeichen müssen die bislang in der kanonischen Ordnung etablierten personalen Teilkirchen einzeln in den Blick genommen werden. So wird der Untersuchungsgang einerseits deduktiv von den Wesenselementen der Teilkirche auf die einzelnen Gemeinschaften hin erfolgen. Gleichzeitig soll aber auch induktiv aufgrund des geltenden Rechts der personalen Teilkirchen auf die Möglichkeiten und Grenzen dieser speziellen Form kirchlicher Organisation geschlossen werden.

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Lippert, Stefan

Audomar Scheuermann – Leben, Werk und Wirkungsgeschichte

Annäherung an einen bedeutenden Kanonisten des 20. Jahrhunderts und Professor der ersten Stunde am heutigen Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik

Audomar Scheuermann –  Leben, Werk und  Wirkungsgeschichte

Der Kanonist Audomar Scheuermann (1908-2000) hat als Professor für kanonisches Straf- und Prozessrecht an der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität die kirchenrechtliche Lehre stark geprägt. Dabei nahm er auch Einfluss auf die Rechtsentwicklung, die im 20. Jahrhundert aufgrund der Promulgation von CIC/1917 und CIC/1983 sowie zahlreicher Motu Proprio starken Veränderungen unterworfen war. Diese Studie möchte erstmals einen umfassenden Überblick über Leben, Lehre und Wirkung dieses bedeutenden Rechtsgelehrten vermitteln.

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Althaus (ed.), Rüdiger

200 Begriffe zum Vermögensrecht der katholischen Kirche

200 Begriffe zum Vermögensrecht der katholischen Kirche

Zeitliche Güter machen es möglich, dass die Kirche ihre überzeitliche Sendung unter irdischen Gegebenheiten erfüllen kann. Rahmenrechtliche Vorschriften des Codex Iuris Canonici werden dabei vom Partikularrecht der Bischofskonferenzen und der einzelnen Diözesen ausgestaltet. Das vorliegende Werk erläutert dem Praktiker vor allem in diözesaner und pfarrlicher Verwaltungsverantwortung regelmäßig verwendete Fachbegriffe und die damit verbundenen Sachfragen.

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Afatchao, Kokouvi Wolali

Die Mitverantwortung der afrikanischen Bischöfe in der Missionstätigkeit der Kirche (can. 782 § 2 CIC/1983) in Bezug auf den Priestermangel in Westeuropa

Die Mitverantwortung der afrikanischen Bischöfe in der Missionstätigkeit der Kirche (can. 782 § 2 CIC/1983) in Bezug auf den Priestermangel in Westeuropa

 Die Situation eines Missionslandes manifestiert sich auf verschiedene Weise, wobei das Fehlen und der Rückgang von Priesterberufungen ein wichtiges Anzeichen ist. Der Priestermangel Westeuropas betrifft dabei auch die Weltkirche und missionarische Solidarität zwischen den Ortskirchen ist gefragt. Die Kirche Afrikas könnte ein Hauptakteur einer neuen Missionstätigkeit in Europa sein und dank ihres missionarischen Eifers ein neues Kapitel eröffnen. Die hier vorgelegte Untersuchung beschreibt die Situation Westeuropas, das zum Missionsland geworden ist sowie die Ursachen für den dortigen Priestermangel. Der Autor schlägt Strategien zur Behebung des Priestermangels aus kirchenrechtlicher Sicht vor, wie sich die afrikanische Kirche in den westeuropäischen Ländern missionarisch einbringen kann und sogar muss angesichts einer Mitverantwortung der afrikanischen Bischöfe an der Gesamtmission der Kirche.

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