Droit canonique

Encina Commentz, Carlos

Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet

Wann und wie man sich an die Apostolische Pönitentiarie wendet

Unter den Gerichten des Heiligen Stuhles befasst sich die Apostolische Pönitentiarie mit Angelegenheiten, die das Forum internum sowie Ablässe betreffen, und gewährt Straferlasse und Dispensen sowie Sanationen und Nachlässe. Die unter Leitung eines Großpönitentiars stehende Behörde entstand bereits Ende des 12. Jahrhunderts und ist damit das erste nachweisbare kirchliche Gericht. Da viele Fälle mit dem Beichtsakrament zu tun haben, ist die Arbeit der Pönitentiarie von größter Diskretion geprägt, so dass sie wenig nach außen in Erscheinung tritt. Dieser Überblick informiert über die Zuständigkeiten und das Verfahren bei der Apostolischen Pönitentiarie, gibt praktische Beispiele und formuliert Musterbriefe, wann und wie man sich an diese Behörde wenden sollte.
2. erweiterte und überarbeitete Auflage

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Bader, Anna-Maria

Das Interdikt

Entwicklung und Gestalt in der Rechtsordnung der lateinisch-katholischen Kirche seit dem CIC/1917

Das Interdikt

Das Interdikt ist eine Maßnahme, „die nicht rein irdischer Interessen wegen verhängt wird, sondern zum Heile der Seelen oder wenigstens im Interesse der kirchlichen Autorität, ein Zweck der aber auch ausschließlich auf die salus animarum hinzielt“. Was aber hat es mit dieser Kirchenstrafe auf sich? In der Literatur wird das Interdikt u.a. „zu den am wenigsten erforschten Phänomenen der vormodernen Kanonistik“ gezählt und auch in den beiden großen Kodifikationen der lateinisch-katholischen Kirche – dem CIC/1917 und CIC/1983 – war und ist es bisher kaum Gegenstand kanonistischer und theologischer Betrachtungen. Diesem Defizit möchte die vorliegende Arbeit abhelfen.
Erscheint am 7. August.

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Eichmeier, Fabian

Die Pfarrei im Staatskirchenrecht Deutschlands, Bayerns und in Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung der dortigen Neuregelung

Die Pfarrei im Staatskirchenrecht Deutschlands, Bayerns und in Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung der dortigen Neuregelung

In Diskussionen um das Religionsverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland geht es häufig um normative Fragen, beispielsweise wie das Verhältnis von Staat und Kirche auf den verschiedenen horizontalen und vertikalen Ebenen kirchlicher Verwirklichung rechtlich ausgestaltet sein sollte und auf welche Weise die gesellschaftliche Bedeutung von Religion, Kirche und Glaube berücksichtigt werden muss. Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Arbeit einen Beitrag leisten, staatskirchenrechtliche Eigenheiten des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in Deutschland im Lichte der aktuellen Rechtslage und unter der Berücksichtigung bundeslandspezifischer Eigenheiten darzustellen. Die Arbeit geht damit der Frage nach, wie die Pfarrei bzw. das Pfarreivermögen in Deutschland, und hier insbesondere in Bayern und Nordrhein-Westfalen, rechtlich strukturiert, geordnet und verwaltet wird, worin die Kerndeterminanten liegen und wie sich die geplanten Neuordnungen in Nordrhein-Westfalen auf die Vermögensverwaltung auswirken.

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082

Neumann (ed.), ThomasPlaten (ed.), PeterSchüller (ed.), Thomas

Nulla est caritas sine iustitia

Festschrift für Klaus Lüdicke zum 80. Geburtstag

Nulla est caritas sine iustitia

Aufsätze von Weggefährten und Schülern von Prof. Dr. Klaus Lüdicke, die den Jubilar auf seinem bisherigen Lebensweg begleitet haben, zu den Forschungsschwerpunkten Eherecht, Eheprozessrecht, Strafrecht und Strafprozessrecht sowie zum kirchlichen Arbeits- und Datenschutzrecht.

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081

Finzel, Helmut

Die Bischofskonferenz

Chancen und Grenzen der Rechtstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche

Die Bischofskonferenz

Die Bedeutung der Bischofskonferenz ist kaum zu überschätzen. Dies gilt für die Berichterstattung über aktuelle kirchliche Debatten und Skandalen genauso wie für ihre strukturelle Rolle in den momentanen innerkirchlichen Umbruchprozessen. Hohe Aufmerksamkeit und große Erwartungen richten sich auf diese Institution, innerkirchlich wie außerkirchlich. Es stellt sich die Frage, ob sie in ihrer aktuellen verfassungsrechtlichen Konzeption fähig ist, die an sie herangetragenen Erwartungen zu erfüllen. Um diese Frage, fundiert und valide zu beantworten, ist die Einrichtung „Bischofskonferenz“ eingehend zu untersuchen. Das ist die Zielsetzung der vorliegenden Studie. Im Zentrum steht die Analyse der Rechtsstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche. Dabei ist sie so angelegt, dass diese Institution unter dem historischen, dem theologischen und dem kirchenrechtlichen Blickwinkel näher betrachtet wird. Diese drei Perspektiven werden dabei nicht getrennt voneinander behandelt, um so die Bischofskonferenz in ihrer vielfältigen Physiognomie präzise darzustellen. So wird die aktuelle Rechtsstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche konzentriert und pointiert in wesentlichen Grundzügen herausgearbeitet.

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Otter (ed.), JosefWalser (ed.), Markus

Iustitia et ius

Festschrift für Elmar Güthoff

Iustitia et ius

Iustitia et Ius – Gerechtigkeit und Recht, lautet der Titel dieser Festschrift: Es ist Aufgabe der Rechtsprechung, für ein der Gerechtigkeit entsprechendes Recht im Einzelfall zu sorgen. Im kanonischen Recht betrifft die Rechtsprechung mehrheitlich Prozesse um die Gültigkeit von Ehen und Straffälle. Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff vertritt die damit zusammenhängenden Disziplinen des kanonischen Rechts sowie das nicht minder auf Gerechtigkeit und Recht aufzubauende Staatskirchenrecht in Forschung und Lehre seit nunmehr zwanzig Jahren als Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht unter besonderer Berücksichtigung von Ehe-,Prozess- und Strafrecht sowie Staatskirchenrecht am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ebendiesen Schwerpunkten wollen sich auch die facettenreichen Beiträge dieser Festschrift zuordnen lassen, mit denen Freunde, Schüler und Weggefährten ihren Dank ausdrücken möchten.

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Althaus, Rüdiger

200 Begriffe zum Verfassungsrecht der römisch-katholischen Kirche

200 Begriffe zum Verfassungsrecht der römisch-katholischen Kirche

Wer hat welche Rechte, Pflichten und Kompetenzen in der katholischen Kirche? Nicht selten besteht Informations- und Klärungsbedarf. Das Kirchenrecht regelt dies für kirchliche Amtsträger und Organe, aber auch für die Gläubigen insgesamt, für Laien und Kleriker. Das vorliegende Buch möchte kirchlichen Mitarbeitenden, Studierenden und anderen Interessenten zahlreiche Begriffe aus dem sog. Verfassungsrecht der römisch-katholischen Kirche insbesondere auf der Grundlage des Buches II (Volk Gottes) des Codex Iuris Canonici erläutern und bezieht dabei teilkirchliche Regelungen des deutschen Sprachraumes ein.

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Althaus, Rüdiger

130 Begriffe zum Prozess- und Verfahrensrecht der katholischen Kirche (ebook)

130 Begriffe zum Prozess- und Verfahrensrecht der katholischen Kirche (ebook)

Zu einer geordneten Rechtspflege gehört unverzichtbar ein klares Prozessrecht, um Rechte und Ansprüche der kirchlichen Autorität oder der einzelnen Christen geltend zu machen oder abzuwehren. Solche Regelungen finden sich zumeist im CIC, gelegentlich aber auch in anderen Dokumenten. Das nun vorliegende Buch möchte vor allem Mitarbeitenden in der Praxis, Studierenden und anderen Interessierten zahlreiche Begriffe erläutern und anhand dieser auch die unterschiedlichen gerichtlichen Prozesse und administrativen Verfahren in der katholischen Kirche vorstellen. Dabei werden auch das zum 8. Dezember 2021 erneuerte Strafrecht sowie die zum selben Tag in Kraft gesetzten Normen der Glaubenskongregation für die ihr vorbehaltenen Delikte berücksichtigt.

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Tibi, Daniel

Ordensrecht

Einführung in Rechtslage und Rechtsfragen

Ordensrecht

Das vorliegende Buch bietet eine aktuelle Gesamtdarstellung des Rechts der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens nach dem CIC/1983. In einem Anhang wird der kirchliche Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten skizziert. Dieses Buch richtet sich an Obere, Leiter und Mitglieder der Institute und Gesellschaften wie auch an Mitarbeiter der kirchlichen Verwaltung, um ihnen eine Einführung in die Rechtsmaterie zu bieten. In der Ausbildung kann es im Noviziatsunterricht verwendet werden. Im wissenschaftlichen Bereich bietet es Studenten eine erste Übersicht.

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