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Das verfassungsmäßig garantierte Eingabe- und Beschwerderecht der Bürger – es ist und war für die Alltagsbefindlichkeiten im Freistaat wie in der von 1806 bis 1918 bestehenden Monarchie von großer Relevanz – wird heute durch das Bayerische Petitionsgesetz (BayPetG) vom 9. August 1993 detailliert geregelt. Die historischen Wurzeln des für Bayern seit 1818 gesetzlich geregelten Petitionswesens liegen bereits in zahlreichen Suppliken an die Landesregierungen des frühneuzeitlichen Alten Reiches. Bis heute wird in Bayern vom Beschwerderecht reger Gebrauch gemacht; 2008 zählte man beispielsweise 12.979 Eingaben an den Landtag in München. Im Fokus der Beiträge stehen, gemäß dem Auftrag der Arbeitsgemeinschaft, Anträge aus Franken (erweitert um Schwaben), um speziell die „neubayerischen“ Bürgeranliegen zu untersuchen. Mit einem Geleitwort der Landtagspräsidentin Ilse Aigner.
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