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In zunehmendem Maße werden die kircheneigenen Regelungen – als Konsequenz der Garantie der Religionsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechts – in Frage gestellt. Gegenstand dieser Veröffentlichungen ist das Mitarbeitervertretungsrecht, auf dessen Grundlage die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen berechtigt sind, an Entscheidungen über soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten mitzuwirken. Um die grundgesetzliche Verankerung des kirchlichen Arbeitsrechts darzulegen, werden zunächst die verfassungsrechtlichen Grundlagen der arbeitsrechtlichen Regelungsautonomie der Religionsgemeinschaften dargestellt. Neben einer Übersicht über die Rechtslage wird eine Rückbindung der jeweils geltenden Regelungen an deren verfassungsrechtliche Basis vorgenommen. Zugleich wird deutlich, welche Wertentscheidungen der deutschen staatlichen Arbeitsrechtsordnung zugrunde liegen. Vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung wird das Arbeitsrecht nicht mehr ausschließlich als eine Angelegenheit betrachtet, die durch den staatlichen oder kirchlichen Gesetzgeber geregelt wird. Die EU wird im Bereich des Arbeitsrechts regelnd tätig werden. Es wird deshalb untersucht, inwieweit die in der deutschen Rechtsordnung enthaltenen Garantien der Religionsfreiheit und des religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrechtes im Gemeinschaftsrecht Berücksichtigung finden. So lässt sich ermitteln, wo das Gemeinschaftsrecht Einfluss auf kirchliche Arbeitsverhältnisse hat und wo kirchliche Gesetzgeber gehalten sind, das kirchliche Recht an Vorgaben des Gemeinschaftsrechts anzupassen.
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