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Was geschähe, wenn ein schwer kranker Papst nicht sterben, sondern auf Jahre hinaus handlungs- und kommunikationsunfähig darniederliegen würde? Was passiert bei einer jahrelangen Verhinderung dieses ranghöchsten Amtes der Römisch-Katholischen Kirche? Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage nach der rechtlichen Regelungsmöglichkeit im Falle der „sedis romanae prorsus impeditae“: Wie ist kanonistisch mit der Situation eines auf unabsehbare Zeit völlig behinderten Papstes umzugehen, der nicht mehr die vom Gesetz her mögliche Resignation erklären konnte.
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