Münchener Theologische Studien. Kanonistische Abteilung

Die „Münchener Theologischen Studien“ werden von Professoren der Theologischen Fakultät der LMU München getragen. Die „Kanonistische Abteilung“ umfasst vor allem Dissertationen und Habilitationsschriften. Die Betreuung liegt bei Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff (LMU München).

073

Nowotny, Matthias

Ein unvollendet vollendetes Leben – Leben und Werk des Kanonisten Karl Hofmann

Ein unvollendet vollendetes Leben – Leben und Werk des Kanonisten Karl Hofmann

Das Leben des Kantonisten Karl Hofmann (1900-1954) kann wegen seines frühen Todes als „unvollendet“ bezeichnet werden. Seine Studien zur Kirchenrechtsgeschichte blieben unfertig liegen und eine abgeschlossene, in sich vollendete Synthese seines Denkens in Gestalt einer großen Monographie blieb ihm verwehrt. Trotz dieses Defizits kann sein wissenschaftliches Wirken mit gutem Recht dennoch als vollendet bezeichnet werden. Hofmann schaffte als Professor für Kirchenrecht an der Universität Tübingen den Sprung ganz nach vorne in die erste akademische Reihe der Kanonisten in Deutschland. Wie sah dieses Leben aus? Welches waren seine bestimmenden Grundzüge? Wo lagen die Stärken und Schwächen im Denken von Karl Hofmann? Hat sein akademisches Schaffen auch heute noch einen Wert? Wie ist sein Verhalten während der Zeit des so genannten „Dritten Reiches“, der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, im damaligen Deutschen Reich aus heutiger Sicht zu beurteilen? Diesen Fragen möchte die vorliegende Arbeit nachgehen. 

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072

Thull, Philipp

„Zeichen der Gemeinschaft und der Einheit der Kirche in Christus“

Der theologische und kirchenrechtliche Ort der Neuen Geistlichen Gemeinschaften und Kirchlichen Bewegungen

„Zeichen der Gemeinschaft und der Einheit der Kirche in Christus“

Studie zur theologisch-kirchenrechtlichen Verortung der Neuen Geistlichen Gemeinschaften und Kirchlichen Bewegungen in ihrer konkreten Rechtsgestalt, dem Standort im kirchlichen Rechtsgefüge und dem Verhältnis zur kirchlichen Hierarchie.

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071

Kowatsch, Andreas

Willibald M. Plöchl und das „Österreichische Archiv für Kirchenrecht“

Beobachtungen zur Reform des kanonischen Rechts

Willibald M. Plöchl und das „Österreichische Archiv für Kirchenrecht“

Willibald Maria Plöchl (1907–1984) war nicht nur Mitbegründer der „Österreichischen Gesellschaft für Kirchenrecht“ (ÖGesKR), sondern auch über Jahrzehnte Herausgeber des „Österreichischen Archivs für Kirchenrecht“. Von den Nationalsozialisten zur Emigration gezwungen, kämpfte er in den USA für den Wiederaufbau eines freien Österreichs. Die vorliegende Studie geht seiner Biografie nach und beleuchtet das „Österreichische Archiv für Kirchenrecht“ unter der Fragestellung einer Reform des Kirchenrechts und setzt diese mit dem Denken Plöchls in Verbindung.

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070

Kapfelsperger, Toni

Staatsleistungen an die Katholische Kirche in Bayern

Grundlagen, Entwicklungen seit 1919 und mögliche Ablösung

Staatsleistungen an die Katholische Kirche in Bayern

Die Studie untersucht die Ablösung bestehender Staatsleistungen an die Katholische Kirche in Bayern nach dem in Deutschland geltenden Verfassungsrecht. Dazu wird der geschichtliche Hintergrund, der zu Staatsleistungen an die Kirche in Bayern geführt hat, aufgezeigt. Behandelt wird auch die Legitimität der Staatsleistungen nach kirchlichem Recht und insbesondere deren Verhältnis zu den in der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes enthaltenen Aussagen. In eigenen Teilen werden die Staatsdotationen beleuchtet, also die Entwicklung der Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel, die Ergänzung des Seelsorgereinkommens und die Baulastverpflichtungen des bayerischen Staates.

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069

Ferg, Günther

„Ihr seid gesandt“

Rechtsgestalt und Charisma der Kongregation der „Armen Schulschwestern von Unserer Lieben Frau“. Eine ordensrechtsgeschichtliche Untersuchung

„Ihr seid gesandt“

Darstellung des Eigenrechts der Armen Schulschwestern seit der Gründung durch Karolina Gerhardinger (1843) bis heute. Ausgehend vom Ordensrecht des 19. Jahrhunderts und dem zeitgenössischen Mädchenbildungswesen wird dabei der Schwerpunkt auf Rechtsmaterien gelegt, die beispielgebend und rechtsbildend gewirkt haben.

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068

Rothe, Wolfgang F.

Die außerliturgische Klerikerkleidung nach can. 284 CIC

Eine rechtsgeschichtliche, rechtssystematische und rechtskritische Untersuchung

Die außerliturgische Klerikerkleidung nach can. 284 CIC

Nach can. 284 CIC haben die Kleriker, „gemäß den von der Bischofskonferenz erlassenen Normen und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten eine geziemende kirchliche Kleidung zu tragen“. Zieht man jedoch die praktische Umsetzung und Befolgung von can. 284 CIC – zumal in der jüngeren Vergangenheit bis hin zur Gegenwart – mit in Betracht, erweist sie die darin formulierte Norm jedoch mit einem Mal als durchaus bemerkenswert: Schließlich dürfte es kaum eine andere Norm innerhalb der kirchlichen Rechtsordnung geben, die in vergleichbarem Ausmaß in Frage gestellt und ignoriert wird.

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066

Kingata, Yves

Das päpstliche Gesandtschaftswesen und die Nuntiatur in der Demokratischen Republik Kongo

Zugleich ein Beitrag zum Staat-Kirche-Verhältnis in der Demokratischen Republik Kongo

Das päpstliche Gesandtschaftswesen und die Nuntiatur in der Demokratischen Republik Kongo

In der immer stärker vernetzten und globalisierten Welt sind die Frage nach dem Verhältnis des Heiligen Stuhls zu Teilkirchen, Staaten und internationalen Organisationen sowie die Frage nach der Beziehung zu den anderen Religionen zu einem vordringlichen Thema geworden. Derzeit (Stand: Januar 2013) bestehen Konkordate mit 59 Nationen und Internationalen Organisationen. Darüber hinaus unterhält der Heilige Stuhl multilaterale Beziehungen mit 55 internationalen Organisationen und Konferenzen. Was bedeutet es, dass der Heilige Stuhl mit den oben genannten Größen in Verbindung steht? Wie verhält er sich dabei? Welche Interessen verfolgt er? Der Heilige Stuhl verfolgt keinerlei profan-politische Ziele. Vielmehr benutzt er das Rechtsinstitut des Gesandtschaftswesens als Instrument zur Ausübung seiner geistlichen Sendung in der Welt. Dieses Gesandtschaftsrecht des Papstes ist ein konkreter Dienst an den Menschen im Rahmen seines Hirtenamtes. Es geht letztlich um die Verkündigung der Heilsbotschaft im Dienst des Weltfriedens und des effektiven Schutzes der Menschenrechte in allen Teilen der Welt. Wie verschaffen päpstliche Gesandte dem Wort Gottes Geltung beispielsweise konkret in der Demokratischen Republik Kongo? Die vorliegende Untersuchung versucht auf alle diese Fragen eine Antwort zu geben.

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065

Rehak, Martin

Heinrich Maria Gietl (1851-1918)

Leben und Werke

Heinrich Maria Gietl (1851-1918)

Die Namensliste der bisherigen Lehrstuhlinhaber am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München liest sich wie ein „Who-is-who?“ der deutschsprachigen Kanonistik. Mit Professoren wie Klaus Mörsdorf, Winfried Aymans oder Eduard Eichmann verbinden Generationen von Kirchenrechtlern das Bemühen um eine theologische Grundlegung des Kirchenrechts. Eine Lücke innerhalb der illustren Namen bildet bisher Heinrich Maria Gietl (Lehrstuhlinhaber in München von 1904 bis 1918), dessen Leben und Werk umfassend aufgearbeitet werden.

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064

Rehak, Martin

Der außerordentliche Gebrauch der alten Form des Römischen Ritus

Kirchenrechtliche Skizzen zum Motu Proprio Summorum Pontificum vom 07.07.2007

Der außerordentliche Gebrauch der alten Form des Römischen Ritus

Durch das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ Papst Benedikts XVI. vom 7. Juli 2007 ist die tridentische Form des Messritus als „außerordentlicher Ritus“ wieder weitgehend zugelassen worden. Für das bessere Verständnis und für Zweifelsfälle bei der Auslegung des Päpstlichen Schreibens bildet der hier vorliegende Kommentar eine hilfreiche Grundlage. Das Buch geht sehr detailliert auf die durch das Motu Proprio entstandenen Fragen ein und benennt auch die bisher ungelösten Dinge. – Eine wertvolle Hilfe! (Gottesdienst 9/2010, S. 80) Rehak ist es vorzüglich gelungen, nüchtern, immer streng am Normwortlaut orientiert und doch theologisch, v.a. liturgiewissenschaftlich ausgewiesen, das Motu Proprio Summorum Pontificum zu kommentieren (Theologische Revue 106/2010, S. 343) Beachtliche kirchenrechtswissenschaftliche Durchdringung des päpstlichen Gesetzestextes (MIPB 3/2010, S. 121)

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