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Es gehört zu den Eigentümlichkeiten unserer gegenwärtigen Zeit, dass
einerseits volkskirchliche Strukturen zerbrechen und mit ihnen auch viele öffentliche Zeugnisse für den Glauben wie Kirchen und Kapellen verschwinden, dass andererseits in einer immer pluraler werdenden religiösen Landschaft neuer Bedarf nach religiös geprägten Orten in der Öffentlichkeit z.B. Autobahnkapellen, Räume der Stille in Universitäten, Andachtsraum im Berliner Reichstag, Kapelle in der ArenaAufSchalke zu entstehen scheint. Das vorliegende Buch befasst sich mit der Frage, wie solche Räumlichkeiten, zumal wenn sie einer interreligiösen oder einfach nur einer transzendenten Bestimmung dienen sollen, aus der Sicht des Kirchenrechts einzuordnen sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für deren Nutzung ergeben.
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