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Seit mehr als zehn Jahren zeigt sich in Deutschland ein tiefgreifender Wandel der Bestattungskultur, dem sich auch die katholische Kirche nicht entziehen kann. Obschon die Kirche nach wie vor für die traditionelle Sargbestattung eintritt, wählen katholische Christen zunehmend alternative Bestattungsformen, die eine Einäscherung des Leichnams voraussetzen. In einem kurzen Durchgang durch die kirchliche Rechtsgeschichte wird geklärt, was die Kirche eigentlich veranlasst hat, gesetzgeberisch gegen Feuerbestattungen vorzugehen. Am Ende steht die Erkenntnis, dass Verbote und Verurteilungen nicht weiterhelfen. Es geht darum, die kirchliche Bestattungskultur zu fördern und das christliche Verständnis von Tod und Auferstehung auch in neuen Bestattungsformen zur Geltung zu bringen. Die Kirche hat einen geeigneten (partikular-)rechtlichen Rahmen zu schaffen, der dem Grundrecht der Christgläubigen auf ein kirchliches Begräbnis Rechnung trägt. Dabei ist sicherzustellen, dass das Wesentliche des kirchlichen Begräbnisses auch bei einer naturnahen Urnenbeisetzung gewahrt bleibt. Unter dieser Maßgabe werden bereits vorliegende neue Normen kanonistisch gewürdigt und Perspektiven bedacht, wie die katholische Kirche theologisch und rechtlich angemessen mit Friedwaldbestattungen umgehen kann.
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