Droit canonique

059

Hohl, Heinrich

Das Amt des Metropoliten und die Metropolitanverfassung in der Lateinischen Kirche

Geschichte, Theologie und Recht

Das Amt des Metropoliten und die Metropolitanverfassung in der Lateinischen Kirche

Was sind Kirchenprovinzen, Metropolitan-Erzdiözesen, Metropolitansitz und Suffragandiözesen? Was unterscheidet einen Metropolitan-Erzbischof von einem „einfachen“ Erzbischof?  Diese Fragen verweisen auf Rechtsinstitute – in ihrer Gesamtheit als Metropolitanverfassung bezeichnet –, die tief in der Geschichte der Kirche und ihres Rechtes verankert sind.  Das Ziel dieses Buches ist es, die Metropolitanverfassung in ihrer Entstehung, in ihrem Wandel und in ihrer heutigen Rechtsgestalt und Bedeutung darzustellen. Da die Metropolitanverfassung zum frühesten Rechtsbestand der Kirche gehört und sich durch alle Zeiten erhalten hat, wird zunächst deren Geschichte dargestellt und ausgewertet. Durch die Neufassung des CIC 1983 wurden auch die Metropolitanverfassung, die kirchlichen Regionen und die Bischofskonferenzen in das kodifizierte Verfassungsrecht eingeführt. Es werden auch die nachkodikarischen Entwicklungen behandelt, weil nur auf dieser Grundlage die Metropolitanverfassung heute verstanden werden kann, für die die Diskussion zum Status der Bischofskonferenz bedeutsam wird. Interessant ist die Behandlung der Frage, welche Bedeutung der Metropolitanverfassung heute zukommen könnte und wirklich zukommt.

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058

Bitterli, Marius Johannes

Wer darf zum Priester geweiht werden?

Eine Untersuchung der kanonischen Normen zur Eignungsprüfung

Wer darf zum Priester geweiht werden?

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Eignungsprüfung des Weihekandidaten, der Weltpriester werden möchte. Es werden die grundlegenden Normen, aber auch die nationalen Regelungen der westeuropäischen und nordamerikanischen Bischofskonferenzen und die von den römischen Kongregationen erlassenen Instruktionen und Rundschreiben, die sich direkt oder indirekt mit der Priesterausbildung befassen, in die Darstellung einbezogen. Detailliert und gründlich werden die positiven Eignungskriterien wie auch die Weihehindernisgründe dargestellt und umfassend erörtert. Ein wichtiges Thema ist die Entscheidungsfreiheit des Kandidaten: Welche Faktoren können nach den Erkenntnissen der modernen Psychologie die Willensfreiheit eines Menschen erheblich beeinflussen? Und: Welches Maß an innerer und äußerer Freiheit hat der Bischof beim Weihekandidaten einzufordern? Diejenigen, denen die Vorbereitung oder Zulassung zur Priesterweihe obliegt, erhalten für ihre anspruchsvolle Tätigkeit ein verlässliches Instrumentarium.

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057

Ganslmeier, Florian

Kirchliche Interessenvertretung im pluralistischen Staatswesen

Die „Katholischen Büros“ als Verbindungsstellen zwischen Staat und Kirche

Kirchliche Interessenvertretung im pluralistischen Staatswesen

Allgemein bekannt sind die Nuntiaturen als Verbindungsstellen der Kirche zum Staat. Unbekannt – und in der Welt einmalig – sind die Katholischen Büros als Verbindungsstellen der Bischöfe und Deutschen Bischofskonferenz in Bund und Ländern. Sie sollen kirchliche Angelegenheiten vermitteln. Es entstand so ein Kontaktsystem aus institutionellen, personellen, rechtlichen und praktischen Beziehungen: Staat und Kirche existieren nicht beziehungslos nebeneinander. Dieses System wird hier dargestellt und sein Funktionieren analysiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht, welche Perspektiven sich auf Grund des gesellschaftlichen Wandels für die Vertretung und Positionierung kirchlicher Anliegen im pluralistischen Staat ergeben. Dem genuinen Heilsauftrag gerecht zu werden, gelingt nur im Rahmen der Funktionsbedingungen der modernen Gesellschaft.

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056

Hahn (ed.), Judith

Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen

zwischen deutschem Verfassungs- und Europäischem Gemeinschaftsrecht

Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen

In zunehmendem Maße werden die kircheneigenen Regelungen – als Konsequenz der Garantie der Religionsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechts – in Frage gestellt. Gegenstand dieser Veröffentlichungen ist das Mitarbeitervertretungsrecht, auf dessen Grundlage die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen berechtigt sind, an Entscheidungen über soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten mitzuwirken. Um die grundgesetzliche Verankerung des kirchlichen Arbeitsrechts darzulegen, werden zunächst die verfassungsrechtlichen Grundlagen der arbeitsrechtlichen Regelungsautonomie der Religionsgemeinschaften dargestellt. Neben einer Übersicht über die Rechtslage wird eine Rückbindung der jeweils geltenden Regelungen an deren verfassungsrechtliche Basis vorgenommen. Zugleich wird deutlich, welche Wertentscheidungen der deutschen staatlichen Arbeitsrechtsordnung zugrunde liegen. Vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung wird das Arbeitsrecht nicht mehr ausschließlich als eine Angelegenheit betrachtet, die durch den staatlichen oder kirchlichen Gesetzgeber geregelt wird. Die EU wird im Bereich des Arbeitsrechts regelnd tätig werden. Es wird deshalb untersucht, inwieweit die in der deutschen Rechtsordnung enthaltenen Garantien der Religionsfreiheit und des religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrechtes im Gemeinschaftsrecht Berücksichtigung finden. So lässt sich ermitteln, wo das Gemeinschaftsrecht Einfluss auf kirchliche Arbeitsverhältnisse hat und wo kirchliche Gesetzgeber gehalten sind, das kirchliche Recht an Vorgaben des Gemeinschaftsrechts anzupassen.

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Ahlers, Reinhild

Handbuch der Pfarrverwaltung

Kommentare, Arbeitshinweise, Praxishilfen

Handbuch der Pfarrverwaltung

In einer Pfarrei sind zahlreiche staatliche und kirchliche Regelungen zu beachten, die praxisgerecht umgesetzt werden müssen. Alle Vorschriften sind eng miteinander verzahnt, so dass eine Frage nur unter Beachtung aller Regelungen beantwortet werden kann. Daher will dieses Handbuch nicht nur einzelne Vorschriften erläutern, sondern wichtige und zentrale Fragen vorschriftenübergreifend beantworten.  Klarstellungen und Checklisten helfen dabei, die juristisch Korrekturen Lösungen schnell zu finden.

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054

Anuth, Bernhard Sven

Gottgeweihte Jungfrauen nach Recht und Lehre der römisch-katholischen Kirche

Gottgeweihte Jungfrauen nach Recht und Lehre der römisch-katholischen Kirche

Der Stand der gottgeweihten Jungfrauen ist eine besondere Form des geweihten Lebens.  Seine Wurzeln reichen zurück bis in die früheste Kirchengeschichte. Weltwelt gibt es etwa 3000 gottgeweihte Jungfrauen, davon ca. 150 in Deutschland. Äußerlich sind sie meist nicht als solche zu erkennen. In der Regel verbleiben sie nach der Weihe in ihren angestammten Berufen. Die Studie beleuchtet die historische Entwicklung des Jungfrauenstandes in der Kirche. Die Stellung gottgeweihter Jungfrauen nach dem geltenden Recht wird genau analysiert. Gemäß kirchlicher Lehre über die unterschiedliche Berufung von Mann und Frau verwirklichen gottgeweihte Jungfrauen einen Aspekt weiblichen Wesens. So kann der Jungfrauenstand dazu beitragen, die Rolle der Frau in der Kirche besser zu verstehen.

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053

Schneider, Caroline H.

Kooperation oder Fusionierung von Pfarreien?

Strukturelle Veränderungen im Bistum Essen aus kirchenrechtlicher Sicht

Kooperation oder Fusionierung von Pfarreien?

Priestermangel – Gläubigenmangel – Rückgang der Kirchensteuer:
Pfarreien ohne Pfarrer, zu groß gewordene Kirchen und finanzielle Engpässe sind inzwischen in vielen deutschen Bistümern ein Problem. Der Abschied von einer flächendeckenden, selbstverständlichen Volkskirche wirft Fragen auf: Was ist notwendig für die Zukunft der territorialen Seelsorge?
Überschaubare communitates christifidelium als strukturell eigenständige Pfarreien mit eigenem Pfarrer, mit der Maßgabe, dass sich ggf. bis zu sechs oder mehr Pfarreien einen Pfarrer teilen? Oder so genannte „Großraumpfarreien“, die aus vielen Gemeinschaften vor Ort bestehen, mit der Konsequenz, dass diese strukturell nicht eigenständige sind? Wie ist die cura pastoralis auf lange Sicht am besten gewährleistet? Was sagt das Kirchenrecht, was das Staatskirchenrecht zu den Alternativen von Kooperation oder Fusionierung von Pfarreien? Und wie können diese Vorgaben mit den Herausforderungen in Einklang gebracht werden, vor denen die katholische Kirche in den deutschen Bistümern steht? Die strukturellen Veränderungen im Bistum Essenwerden untersucht. In der Konsequenz, im Umfang und im zeitlichen Ablauf der flächendeckenden Neustrukturierung hat das Zukunftskonzept im Bistum Essen eine Vorreiterrolle in den deutschen Bistümern. Die dargestellten Entwicklungen und die Erfahrungen nach der Umsetzung in den kommenden Jahren können kritischer Hintergrund für ähnliche Überlegungen in anderen Bistümern sein.

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