Die Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit idealer kanonischer Gebilde im kanonischen Recht

unter besonderer Berücksichtigung der nicht mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten idealen Rechtssubjekte

Die Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit idealer kanonischer Gebilde  im kanonischen Recht

Aus dem Grundsatz der Menschenwürde ergeben sich von selbst grundlegende Rechte, die jedem Menschen als solchem zukommen. Bei idealen rechtlichen Gebilden verhält es sich anders: Überindividuelle Zusammenschlüsse von (natürlichen oder juristischen) Personen, einem bestimmten Zweck dienende Einrichtungen oder dafür bestimmte Sachgesamtheiten konstituieren sich aus der Existenz und dem Handeln des einzelnen Menschen in der Gemeinschaft mit anderen und sind im Vergleich zu ihm logisch nachgeordnet. Sie bilden neben den natürlichen Personen die zweite große Kategorie von Rechtsträgern innerhalb der kanonischen Rechtsordnung. Bislang gibt es keine umfassende Gesamtdarstellung zu den idealen kanonischen Rechtssubjekten, in welcher deren Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit genauer erörtert wird. Auch wurden bisher kaum vertiefende rechtstheoretische Reflexionen zu den idealen Rechtssubjekten ohne Rechtspersönlichkeit und der ihnen zugrundeliegenden Rechtssubjektivität angestellt. Gerade dieser für jede Rechtsordnung elementaren Thematik will sich die vorliegende Arbeit widmen. In ihr soll der Frage nach der Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit der verschiedenen Formen von idealen Rechtssubjekten des kanonischen Rechts nachgegangen werden. 

AUTOR
Josef Otter
ERSCHEINUNGSJAHR
2021
SEITEN
264
FORMAT
15,5 x 23 cm
AUSSTATTUNG
Hardcover
REIHE
Münchener Theologische Studien. Kanonistische Abteilung
BAND
82
ISBN
978-3-8306-8091-8
PREIS
29,95 EUR

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