|
Auf die Staatsleistungen an die Kirchen richtet sich immer wieder die besondere Aufmerksamkeit der Politik. Der dadurch entstandene Diskussionsbedarf hat landesrechtliche Regelungen hervorgebracht, die konkordatskonform als pragmatische Lösungen auch zukünftig die notwendigen Finanzmittel für die Aufgaben des kirchlichen Lebens sichern können. Die verfassungsrechtlich gebotene Ablösung der Staatsleistungen scheiterte bisher nicht am Widerstand der Kirchen, sondern am Gegenstandswert, der bundesweit einen zweistelligen Milliardenbetrag erreicht. Eine gewichtige Herausforderung bleibt die Transparenz des Kirchenvermögens: Dabei ist seine Herkunft wie auch seine aktuelle Verwendung zu erläutern. Dieser Untersuchung liegt eine neue Fragestellung zugrunde: Es wird im historischen Rückblick die Herkunft der einzelnen Rechtstitel ermittelt und deren Besitz bis auf den heutigen Tag verfolgt. Dadurch kann der abstrakte Begriff der „Baulast“ in seiner existentiellen Bedeutung für das Leben der Gemeinde und für eine würdige Gestaltung des Gottesdienstes deutlich gemacht werden.
|