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Im Codex Iuris Canonici wird der Prozessverlauf nicht in einem Abschnitt geregelt. Aufwendig muss geprüft werden, welche Regelungen des Allgemeinen Teils und des ordentlichen Streitverfahrens unter Beachtung der Normen für Personenstandssachen und Sachen, die das öffentliche Wohl betreffen, anzuwenden sind. Die Instruktion stellt dagegen den Ablauf eines kirchlichen Prozesses zur Nichtigkeitserklärung von Ehen zusammenhängend dar. Sie setzt kein neues Recht; sie soll „nur“ die Beachtung des Prozessrechtes des CIC erleichtern und unterstützen. Übersichten über den Verfahrenablauf erleichtern den Überblick. Das ausführliche Sachverzeichnis und die Synopse „CIC – Dignitas connubii“ helfen, für eine schnellere und sichere Ermittlung und Entscheidung zu sorgen. Der Kommentar erläutert detailliert die Verfahrensbestimmungen und macht die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorschriften deutlich. Gleichzeitig wird Erfahrungswissen aus dem Umgang mit dem Eherecht des CIC zur Verfügung gestellt; Ergebnisse aus Forschung und Lehre sind eingearbeitet.
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