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„Konkordats“-Professuren sind Professuren außerhalb der theologischen Fakultät, bei deren Besetzung den zuständigen Diözesanbischöfen bzw. Landeskirchenräten Mitwirkungsrechte zustehen. Dies wird von den Kritikern als anachronistische Einrichtung eingeordnet, die keine Berechtigung mehr im 21. Jahrhundert habe. So wird zunächst untersucht, warum derartige Professuren überhaupt geschaffen wurden, damit sie aus dem historischen Kontext heraus verstanden werden, um auch auf aktuelle Fragen Antworten geben zu können. Dabei ergibt sich, dass Konkordatsprofessuren eine wissenschafts-theoretische und kulturelle Berechtigung haben, solange sie nicht als Orte der kirchlichen Indoktrination oder als Ersatzlehrstühle für eine unzureichende Ausstattung der theologischen Fakultäten benutzt werden. Sie sind nicht nur für die Theologen da, sondern für alle Studierenden. Die staatlichen Konkordatslehrstühle ermöglichen daher nicht nur eine Weitung der Perspektive theologischer Studierenden, sondern können auch anderen Studenten neue Horizonte vermitteln.
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