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Die Bedeutung der Bischofskonferenz ist kaum zu überschätzen. Dies gilt für die Berichterstattung über aktuelle kirchliche Debatten und Skandalen genauso wie für ihre strukturelle Rolle in den momentanen innerkirchlichen Umbruchprozessen. Hohe Aufmerksamkeit und große Erwartungen richten sich auf diese Institution, innerkirchlich wie außerkirchlich. Es stellt sich die Frage, ob sie in ihrer aktuellen verfassungsrechtlichen Konzeption fähig ist, die an sie herangetragenen Erwartungen zu erfüllen. Um diese Frage, fundiert und valide zu beantworten, ist die Einrichtung „Bischofskonferenz“ eingehend zu untersuchen. Das ist die Zielsetzung der vorliegenden Studie. Im Zentrum steht die Analyse der Rechtsstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche. Dabei ist sie so angelegt, dass diese Institution unter dem historischen, dem theologischen und dem kirchenrechtlichen Blickwinkel näher betrachtet wird. Diese drei Perspektiven werden dabei nicht getrennt voneinander behandelt, um so die Bischofskonferenz in ihrer vielfältigen Physiognomie präzise darzustellen. So wird die aktuelle Rechtsstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche konzentriert und pointiert in wesentlichen Grundzügen herausgearbeitet.
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