Beihefte zum Münsterischen Kommentar

Die „Beihefte zum Münsterischen Kommentar“ werden von Prof. em. Dr. Klaus Lüdicke betreut. Sie wurden 1986 im Ludgerus-Verlag/Essen begründet und seit 2025 im EOS-Verlag Sankt Ottilien herausgegeben.

083

Schulte-Sutrum OSB, Lydia

Die potestas in can. 596 § 1 CIC

Die potestas in can. 596 § 1 CIC

In den Diskussionen um Machtstrukturen in der Kirche wird die Vollmacht (potestas), über die Kapitel und Ordensobere gemäß can. 596 § 1 CIC verfügen, meist übersehen. Ungeklärt ist zudem, was genau darunter zu verstehen ist und in welchem Verhältnis sie zur potestas regiminis der kirchlichen Hierarchie steht. Diese Studie nimmt ihren Ausgang in einer historischen Spurensuche. Von Francisco Suarez (1548-1617) erstreckt sie sich über den CIC/1917, die nachfolgende Gesetzgebung sowie die Codexreform im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil und analysiert die geltende Gesetzgebung des CIC/1983. Im Ergebnis zeigt sich ein mehrdimensionales Bild der potestas gemäß can. 596 § 1 CIC, und dies sowohl hinsichtlich ihrer Beziehung zum evangelischen Rat des Gehorsams als auch im Kontext der hierarchischen Verfassung der römisch-katholischen Kirche.

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081

Finzel, Helmut

Die Bischofskonferenz

Chancen und Grenzen der Rechtstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche

Die Bischofskonferenz

Die Bedeutung der Bischofskonferenz ist kaum zu überschätzen. Dies gilt für die Berichterstattung über aktuelle kirchliche Debatten und Skandalen genauso wie für ihre strukturelle Rolle in den momentanen innerkirchlichen Umbruchprozessen. Hohe Aufmerksamkeit und große Erwartungen richten sich auf diese Institution, innerkirchlich wie außerkirchlich. Es stellt sich die Frage, ob sie in ihrer aktuellen verfassungsrechtlichen Konzeption fähig ist, die an sie herangetragenen Erwartungen zu erfüllen. Um diese Frage, fundiert und valide zu beantworten, ist die Einrichtung „Bischofskonferenz“ eingehend zu untersuchen. Das ist die Zielsetzung der vorliegenden Studie. Im Zentrum steht die Analyse der Rechtsstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche. Dabei ist sie so angelegt, dass diese Institution unter dem historischen, dem theologischen und dem kirchenrechtlichen Blickwinkel näher betrachtet wird. Diese drei Perspektiven werden dabei nicht getrennt voneinander behandelt, um so die Bischofskonferenz in ihrer vielfältigen Physiognomie präzise darzustellen. So wird die aktuelle Rechtsstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche konzentriert und pointiert in wesentlichen Grundzügen herausgearbeitet.

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080

Klueting, Harm

Eucharistie und Krankensalbung in der SARS-CoV-2-Pandemie

Theologie- und kirchenrechtsgeschichtliche, staatskirchenrechtliche sowie liturgie- und sakramentenrechtliche Aspekte

Eucharistie und Krankensalbung in der SARS-CoV-2-Pandemie

Die COVID-19-Pandemie führte in den Kirchen- und Religionsgemeinschaften zur zeitweiligen Einstellung aller Gottesdienste in Präsenz. Digitale (oder online-) Gottesdienstformen wurden versucht. Das löste erhebliche Pro- und Contra-Diskussionen aus. Dabei spielte auch die „alte“, aber vielfach in Vergessenheit geratene oder nicht verstandene theologische Lehre der Geistlichen Kommunion eine Rolle. Konzentriert auf Eucharistie und Krankensalbung behandelt der Autor die aufgetretenen Fragen. Das Staatskirchen- und das Kirchenrecht werden grundlegend analysiert. Auch Aspekte der Theologie- und der Kirchenrechtsgeschichte werden berücksichtigt.

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079

Althaus (ed.), RüdigerLüdicke (ed.), Klaus

Kirchenrecht in Wissenschaft und Praxis

Heinrich J. F. Reinhardt – Ausgewählte Schriften

Kirchenrecht in Wissenschaft und Praxis

Die wissenschaftlichen Publikationen von Prof. Dr. Reinhardt decken ein weites Feld ab. Verstreut in Sammelbänden und Periodica finden sich zahlreiche aufschlussreiche und interessante Beiträge. Die vorliegende Auswahl möchte einen Einblick in dieses Oeuvre geben und auch Reinhardts Grundanliegen deutlich werden lassen.

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078

Lüdicke, Klaus

Der kirchliche Ehenichtigkeitsprozess nach der Reform 2015

Eine Kompilation der Instruktion „Dignitas connubii“ und des Motu Proprio „Mitis Iudex Dominus Iesus“

Der kirchliche Ehenichtigkeitsprozess nach der Reform 2015

Die schwierige Aufgabe, die der CIC 1983 dem kirchlichen Eherichter gestellt hatte, zu entscheiden, welche Normen des ordentlichen Streitverfahrens auch im Ehenichtigkeitsprozess zu beachten sind, hat die Instruktion des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte „Dignitas connubii“ dankenswerterweise gelöst. Die Reform des kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens durch P. Franziskus hat diese Instruktion aber teilweise unanwendbar gemacht. Es ist angekündigt, dass sie der neuen Rechtslage angepasst werden solle, aber ein Zeitpunkt für die Realisierung dieses Vorhabens ist nicht gesetzt. Darum wird versucht, die zwei maßgeblichen Dokumente zusammenzulesen:
– die Instruktion des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte „Dignitas connubii“ vom 25. Januar 2005, abgedruckt in: Communicationes 37 (2005) 11-92;
– das Motu Proprio von P. Franziskus „Mitis Iudex Dominus Iesus“ vom 15. August 2015, abgedruckt in AAS 107 (2015) 958-970.
Mit der vorliegenden Arbeit werden – es handelt sich aber um eine rein private Arbeit – die Normen von DC und MIDI zusammengeführt, indem die nicht mehr anwendbaren Artikel der DC durch die entsprechenden Normen der revidierten cann. 1671-1681 und der „Ratio procedendi“ ersetzt werden, soweit das thematisch möglich ist.

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077

Klüner, Christian

Die Führung der Pfarrbücher vor den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts am Beispiel des Taufbuches

Historische Genese, Problemorientierte Praxis, Zukünftige Herausforderungen

Die Führung der Pfarrbücher vor den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts am Beispiel des Taufbuches

Einschneidende gesellschaftliche und zivilrechtliche Veränderungen stellen die bisherige Taufbuchführung vor neue Herausforderungen: Welche Auswirkungen haben bspw. die Phänomene der Trans- und Intersexualität, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Ehen oder gar die moderne Reproduktionsmedizin auf die Taufbuchführung in der katholischen Kirche? Der Verfasser geht diesen Fragestellungen nach, skizziert den jeweiligen Problemhorizont, zeigt mögliche praxisorientierte Lösungsvorschläge auf und bietet Umsetzungshilfen an.

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076

Autsch, Rainer

Diözesane Vermögensverwaltung unter Transparenzdruck

Eine kirchenrechtliche Analyse

Diözesane Vermögensverwaltung unter Transparenzdruck

Die Vorkommnisse um den Bau des Bischofssitzes in Limburg haben das Vertrauen von vielen Gläubigen in den Umgang der katholischen Bischöfe tief erschüttert. Zwar zielte das Interesse der Medien insbesondere darauf, wie viel Vermögen die katholische Kirche besitzt, aber damit ist untrennbar die Frage verbunden, wer in der Kirche eigentlich die Verantwortung für den Umgang damit trägt. Die deutschen Bischöfe reagierten auf die skandalösen Ereignisse, indem sie beschlossen. bis 2016 die Vermögen der Diözesen zu veröffentlichen. Zudem haben einige Bischöfe auch die Notwendigkeit erkannt, die kirchenrechtlichen Vorgaben für Verwaltung und Kontrolle des Vermögens konsequent umzusetzen. Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit den Bemühungen der deutschen Bistümer um Transparenz und mit der Reform der Organe der diözesen Vermögensverwaltung.

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075

Althaus (ed.), RüdigerHahn (ed.), JudithPulte (ed.), Matthias

Im Dienste der Gerechtigkeit und Einheit

Festschrift für Heinrich J. F. Reinhardt zur Vollendung seines 75. Lebensjahres

Im Dienste der Gerechtigkeit und Einheit

Ökumenische Fragestellungen standen für Prof. Dr. Reinhardt immer im Mittelpunkt seiner Arbeit. Schon in seiner Zeit als Essener Verwaltungskanonist publizierte Reinhardt eine praktische Handreichung zur Ökumene. Sein Engagement für die Ökumene führte ihn 1994 in die interkonfessionelle Kirchenrechts-Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Studiengemeinschaft in Heidelberg (Heidelberger Kreis). In seinem gesamten Wirken kam es ihn darauf an, den Menschen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, so dass für sie das Recht nicht eine Hürde, sondern eine Hilfe zum Heil wird. Der Titel der nunmehr dritten Festschrift wurde daher mit Bedacht gewählt: „Im Dienst der Gerechtigkeit und Einheit“. Aus der Sicht unterschiedlicher Fachdisziplinen werden diese Themata behandelt

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074

Hahn, Judith

Das kirchliche Richteramt

Rechtsgestalt, Theorie und Theologie

Das kirchliche Richteramt

Das kirchliche Richteramt der katholischen Kirche hat viele Gemeinsamkeiten mit dem staatlichen. Dies ist insbesondere historisch zu erklären. Heute erfüllt der Richterdienst unverkennbar eine andere Aufgabe als die staatliche Gerichtsbarkeit. Er dient dem Schutz des Glaubens und der kirchlichen Gemeinschaft. Hieraus ergibt sich ein eigenes Richterverständnis: Richten hat in der Kirche eine religiöse Bedeutung und ist theologisch zu begründen.
Diese Studie zeigt Gemeinsamkeiten auf und es werden die Unterschiede herausgearbeitet, damit die religiöse Funktion der kirchlichen Gerichtsbarkeit deutlich wird.

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