Geistlicher Impuls zum 23.05.2013
»Der Abt hüte sich..., jemals einen Mönch aus einem anderen bekannten Kloster ohne Einwilligung oder Empfehlungsschreiben seines Abtes in sein Kloster aufzunehmen, steht doch geschrieben: Was du selbst nicht erleiden willst, das tu auch keinem anderen an.« (Benediktsregel, 61. Kapitel, 13f)
Benedikts Weisungen haben den Frieden unter den klösterlichen Gemeinschaften im Auge. Dieser Friede ist die Konsequenz eines tieferen Bandes der Einheit, das Klöster miteinander verbindet. Klösterliche Gemeinschaften stehen im Dienste des Kommens der Herrschaft Gottes. Letztere zielt auf die Aufhebung aller Entzweiung, auf die Versöhnung und Einheit aller. In dem ihnen gemeinsamen einen Herrn Jesus Christus ist dieses Ziel inauguriert und antizipiert zugleich. Es ist die Suche nach Gott, der Dienst unter dem einen Herrn und das Geschenk der Geschwisterlichkeit im Glauben, die Klöster miteinander vereinigen. Nicht geographische, rechtliche, organisatorische oder pragmatische Gemeinsamkeiten halten Klöster zusammen, sondern die ihnen eigene religiöse Basis. Das Wissen darum schafft eine gegenseitige Verwiesenheit, Solidarität und Verantwortung. In diesem Kontext ist auch der Fall eines einzelnen Mönchs zu sehen.
Nach einem Bezug der Überlegungen Benedikts zur Gegenwart muss man nicht lange suchen. Wir praktizieren verschiedene Formen des „Menschenhandels“. Es ist gang und gäbe, dass Sportler wie Fußballer von Verein zu Verein „verkauft“ werden bzw. sich „verkaufen“. Ähnliches gilt von Künstlern und Wissenschaftlern, die zum Teil zu sehr hohen Preisen gehandelt werden. Entsprechendes ließe sich im Blick auf den Austausch von Fachkräften sagen, ganz zu schweigen von den kriminellen Formen des Kaufes und Verkaufs von Menschen. Im Blick auf alles, was hier unter welchen Vorzeichen auch immer geschieht, wäre die grundsätzliche Frage nach der Moralität von all dem zu stellen. Der Appell an die Menschenwürde gilt im Fall der Täter wie der Opfer.
Entnommen aus Christian Schütz OSB, Gesegneter Alltag. Lebensweisheit aus der Regel Benedikts