Geistlicher Impuls zum 20.04.2024

Diese Weisung gehört in den Bereich des achten Gebotes. Sie fordert Wahrheit und Wahrhaftigkeit in der Gestaltung des gesamtmenschlichen Lebens, des persönlichen wie des öffentlichen. Durch die Erweiterung von Information und Kommunikation infolge der modernen Medientechnik steigern sich die Möglichkeiten des Gebrauchs wie des Missbrauchs nahezu ins Unendliche. Dass davon auch Fehlhaltungen und Fehlverhalten, wie es in der Warnung vor Verleumdung angesprochen wird, betroffen sind, liegt auf der Hand. Die Verurteilung der Verleumdung begleitet gleichsam von Anfang an den Weg der Menschen, wenn es heißt: „Die Verleumdung ist eine gar schreckliche Sache. Da sind zwei, die Unrecht tun, und einer, der Unrecht leidet; denn der Verleumder tut Unrecht, indem er einen hinter dem Rücken beschuldigt; und auch der tut Unrecht, der da glaubt, bevor er\'s genau untersucht; dem Abwesenden aber tun beide Unrecht.“ (Artabanos, Bruder des Perserkönigs Darius I.) Die Verleumdung richtet sich gegen die Ehre und den guten Namen eines Menschen oder einer Einrichtung. Jeder hat ein Recht auf die gute Meinung seiner Umgebung. Das zählt gleichsam mit zum „täglichen Brot“, um das wir bitten. „Guter Ruf ist kostbarer als großer Reichtum, hohes Ansehen besser als Silber und Gold“, heißt es im Buch der Sprichwörter (22,1). Die Verleumdung kennt viele Stufen, die von der Verdächtigung bis zur bewussten Verfälschung der Tatsachen und der Wirklichkeit reichen. Sie hängt eng mit der Frage zusammen, mit welchen Augen wir unseren Nächsten sehen. Gute, selbstlose und wohlwollende Augen gönnen anderen ihre Erfolge, ihre Ehre, ihre Anerkennung, ihre Bestätigung, ihr Lob und ihren Dank; sie bringen es fertig, sich mit ihnen von Herzen mitzufreuen.

Entnommen aus Christian Schütz OSB, Gesegneter Alltag. Lebensweisheit aus der Regel Benedikts

– Sankt Ottilien