Kirchenrecht

Berkmann (ed.), Burkhard JosefGüthoff (ed.), ElmarKingata (ed.), Yves

Das Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität

1947 bis 2022

Das Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität

Das Kanonistische Institut innerhalb der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München wurde durch Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus am 17. März 1947 im Einvernehmen mit dem Erzbischof von München und Freising, Michael Kardinal Faulhaber, errichtet. Es nahm seine Tätigkeit mit dem Sommersemester 1947 auf, damals noch in den Räumen des Exerzitienhauses Schloss Fürstenried. Im Jahre 1959 hat das Kanonistische Institut im Universitätshauptgebäude seine Räume bezogen. Die Konzeption ist vor allem dem ersten Direktor Prof. Dr. Dr. Klaus Mörsdorf zu verdanken. Ihm zu Ehren wurde das Institut am 1. Juli 2001 in „Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik“ umbenannt. Der vorliegende Überblick dokumentiert die Struktur und das Wirken dieser Einrichtung, die seit nunmehr 75 Jahren die kanonistische Lehre maßgeblich prägt.

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Rehak, Martin

Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche

Geschichte – Kirchenrecht – Ekklesiologie

Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche

Den Bischöfen der Stadt Rom eignen etliche Titulaturen, die ihnen im Laufe der Kirchengeschichte beigegeben wurden und die Amt, Aufgabe und Selbstverständnis des Papsttums näher beschreiben. Eine jahrhundertelange Tradition ging zu Ende, als im Annuario Pontificio für das Jahr 2006 der Titel „Patriarch des Okzidents“ weggelassen wurde. Nicht zuletzt der katholischen Kirchenrechtswissenschaft galt der Titel „Patriarch des Okzidents“ bis zu diesem Zeitpunkt als fester Bestandteil der kirchenrechtlichen Tradition. Nach einer Erklärung des Päpstlichen Rates soll mit diesem Verzicht auf eine titelmäßige Vorrangstellung der ökumenische Dialog gefördert werden. Da der Verzicht auf diesen Titel jedoch zwingend kirchenverfassungsrechtliche Fragen aufwirft, insbesondere hinsichtlich der Verfassungsstruktur der lateinischen Kirche und ihrer Stellung innerhalb der Gesamtkirche, war eine umfassendere kirchenrechtliche Untersuchung angebracht, die auch historische und dogmatische Aspekte berücksichtigt. Diese setzt bereits in apostolischer Zeit an und erstreckt sich bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil.

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Kowatsch (ed.), Andreas

Vom Ererbten und Anvertrauten

Die kirchliche Vermögensverwaltung auf dem Prüfstand

Vom Ererbten und Anvertrauten

Ein verantwortlicher und transparenter Umgang mit dem Vermögen ist für die Kirche eine Frage der Glaubwürdigkeit. In diesem Band werden aus kirchenrechtlicher Sicht einige aktuelle Anfragen an die Vermögensverwaltung thematisiert. Die Rolle des Diözesanökonomen und Kontrollmechanismen in der diözesanen und pfarrlichen Verwaltung stehen ebenso im Fokus wie eine ausführliche Darlegung des Unterhalts der Weltpriester im kirchlichen und staatlichen (österreichischen) Recht. Beiträge zu den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bzw. zur Begleitung alternder Ordensgemeinschaften werden durch Überlegungen zu ethischen Fragen bei Anlagenentscheidungen abgerundet.
Mit Beiträgen von Günther Bergauer, Gerhard Hörting, Rainer Kirchmair, Andreas Kowatsch, Elias Krexner OSB, Rita Kupka-Baier, Franz Malzl, Martin van Oers, Helmuth Pree, Anzelm Sz. Szuromi OPraem, Julia Weingartler.

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Althaus, Rüdiger

130 Begriffe zum Prozess- und Verfahrensrecht der katholischen Kirche

130 Begriffe zum Prozess- und Verfahrensrecht der katholischen Kirche

Zu einer geordneten Rechtspflege gehört unverzichtbar ein klares Prozessrecht, um Rechte und Ansprüche der kirchlichen Autorität oder der einzelnen Christen geltend zu machen oder abzuwehren. Solche Regelungen finden sich zumeist im CIC, gelegentlich aber auch in anderen Dokumenten. Das nun vorliegende Buch möchte vor allem Mitarbeitenden in der Praxis, Studierenden und anderen Interessierten zahlreiche Begriffe erläutern und anhand dieser auch die unterschiedlichen gerichtlichen Prozesse und administrativen Verfahren in der katholischen Kirche vorstellen. Dabei werden auch das zum 8. Dezember 2021 erneuerte Strafrecht sowie die zum selben Tag in Kraft gesetzten Normen der Glaubenskongregation für die ihr vorbehaltenen Delikte berücksichtigt.

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Pereira, Marcos Keel

Das portugiesische Konkordat von 2004 in seinem historischen und verfassungsrechtlichen Kontext

Das portugiesische Konkordat von 2004 in seinem historischen und verfassungsrechtlichen Kontext

Portugal ist eines der Länder der Welt mit den ältesten Beziehungen zum Hl. Stuhl. Bereits zur Zeit des ersten portugiesischen Königs kam es um 1143 zu den Vereinbarungen zwischen Papst und dem neu entstandenen Staat. Andererseits zeigt der Blick in die Gegenwart, dass das portugiesische Konkordat von 2004 einer der letzten staatskirchenrechtlichen Verträge zwischen dem Hl. Stuhl und einem demokratisch verfassten Staat ist, das noch den Namen Konkordat trägt und die klassischen Themen konkordatärer Vereinbarungen behandelt. Die vorliegende Studie analysiert das Konkordat von 2004 und stellt die geltende Rechtslage dar, insbesondere im Hinblick auf die Stellung der katholischen Kirche im Kontext der portugiesischen Rechtsordnung.

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Michl, Andrea

Die Sühnestrafen des kanonischen Rechts

Die Sühnestrafen des kanonischen Rechts

Der Gedanke an Kirchenstrafen löst oft Beunruhigung aus, weil er dem Gebot der Nächstenliebe und Barmherzigkeit zu wiedersprechen scheint. Doch ebenso wie jede verletzte Rechtsordnung und jeder zugefügte Schaden nach Wiedergutmachung verlangt, gilt dies auch für die Kirche, wenn der mystische Leib Christi durch Straftaten geschädigt wird. Sank-tionen mit den Intentionen von Wiedergutmachung, Umkehr, Herstellung der Gerechtigkeit sind keineswegs als Gegensatz zum Evangelium Christi zu verstehen, sondern als Hilfen zu seiner Verwirklichung. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Thematik der Sühnestrafen und möchte die spezifischen Charakteristika ihres Wesens, ihrer Intention und ihrer Strafwirkungen im historischen Überblick darstellen.

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Otter, Josef

Die Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit idealer kanonischer Gebilde im kanonischen Recht

unter besonderer Berücksichtigung der nicht mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten idealen Rechtssubjekte

Die Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit idealer kanonischer Gebilde  im kanonischen Recht

Aus dem Grundsatz der Menschenwürde ergeben sich von selbst grundlegende Rechte, die jedem Menschen als solchem zukommen. Bei idealen rechtlichen Gebilden verhält es sich anders: Überindividuelle Zusammenschlüsse von (natürlichen oder juristischen) Personen, einem bestimmten Zweck dienende Einrichtungen oder dafür bestimmte Sachgesamtheiten konstituieren sich aus der Existenz und dem Handeln des einzelnen Menschen in der Gemeinschaft mit anderen und sind im Vergleich zu ihm logisch nachgeordnet. Sie bilden neben den natürlichen Personen die zweite große Kategorie von Rechtsträgern innerhalb der kanonischen Rechtsordnung. Bislang gibt es keine umfassende Gesamtdarstellung zu den idealen kanonischen Rechtssubjekten, in welcher deren Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit genauer erörtert wird. Auch wurden bisher kaum vertiefende rechtstheoretische Reflexionen zu den idealen Rechtssubjekten ohne Rechtspersönlichkeit und der ihnen zugrundeliegenden Rechtssubjektivität angestellt. Gerade dieser für jede Rechtsordnung elementaren Thematik will sich die vorliegende Arbeit widmen. In ihr soll der Frage nach der Rechtssubjektivität und Rechtsfähigkeit der verschiedenen Formen von idealen Rechtssubjekten des kanonischen Rechts nachgegangen werden. 

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Berkmann (ed.), Burkhard JosefGüthoff (ed.), ElmarKingata (ed.), YvesWollbold (ed.), Andreas

„Miscens temporibus tempora"

Gedenkschrift für P. Stephan Haering OSB (1959–2020)

„Miscens temporibus tempora

Mit dem vorliegenden Band soll das Wirken und Leben eines klarsichtigen Mönchs und Kirchenrechtlers sowie eines scharfblickenden Beobachters der gegenwärtigen Situation in seiner ganzen Bandbreite dokumentiert werden. Diese Gedenkschrift beinhaltet unter anderem das vollständige Schriftenverzeichnis von P. Prof. Dr. Dr. Stephan Haering OSB und erinnert damit an den kritischen Geist des Verstorbenen, lädt aber auch zur weiteren Auseinandersetzung mit den angeschnittenen Fragestellungen ein. Ohne in einen Dialog mit den Forschungsthemen Haerings treten zu wollen, stellen die Autoren des Bandes ein reich begabtes und fruchtbares Menschenleben vor, das sich von seiner Alma Mater Metten über seine Studienorte und Wirkungsstätten sowie verschiedene Gremien erstreckt.

Mit Beiträgen von Burkhard Josef Berkmann, Thomas Franz, Elmar Güthoff, Wolfgang M. Hagl OSB, Heribert Hallermann, Winfried Haunerland, Johann Hirnsperger, Yves Kingata, Andreas Kowatsch, Stefan Mückl, Ferdinand Josef Müller, Christoph Ohly, Helmuth Pree, Martin Rehak, Cyrill Schäfer OSB, Carmen Tatschmurat OSB, Andreas Wollbold

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Althaus, Rüdiger

200 Begriffe zum Heiligungsdienst und Sakramentenrecht der katholischen Kirche

200 Begriffe zum Heiligungsdienst und Sakramentenrecht der katholischen Kirche

Der Codex Iuris Canonici (CIC) als Gesetzbuch für die lateinische Kirche enthält als Herzstück das umfangreiche Buch „De Ecclesiae munere sanctificandi“: Über den Heiligungsdienst der Kirche (cc. 834-1253). Der Begriff des Heiligungsdienstes kann als Gottes-Dienst in zweifacher Bedeutung verstanden werden: der Dienst Gottes an den Menschen und die innere Antwort des Menschen, die in Liturgie und privater Frömmigkeit zum Ausdruck kommt. In besonderer Weise äußert sich dieses Geschehen in der Feier der sieben Sakramente der Kirche. Dieses Nachschlagewerk möchte zahlreiche Begriffe aus diesem weiten Feld (einschließlich Eherecht) erläutern, wobei die Darlegungen vor allem die kirchenrechtlichen Aspekte betreffen.

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Tibi, Daniel

Die Verfassung der Benediktinerkongregation von Subiaco und Montecassino

Ein historischer Überblick von der Gründung bis in die Gegenwart

Die Verfassung der Benediktinerkongregation von Subiaco und Montecassino

Abt Pietro Casaretto (1810-1878) konnte innerhalb des italienischen benediktinischen Mönchtums eine Reformbewegung anstoßen, die sich bald international ausbreitete und als Benediktinerkongregation von Subiaco-Montecassino weiterlebt. Die hier vorgelegte Studie untersucht die Entwicklung des Eigenrechts dieser Kongregation von ihrer Erstfassung aus dem Jahr 1867 bis zur Gegenwart. Die vorgestellten Rechtsentwicklungen spiegeln auch Veränderungen innerhalb des Ordens und der Gesamtkirche.

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